Schornsteinfeger kam nicht?


10.11.2021, 21:10

Würden mir Strafen drohen sollte ich die Fristen versäumt haben? Habe bisher nichts erhalten und würde eigene Initiative ergreifen.

5 Antworten

Der Eigentümer muss die Arbeiten nach Feuerstättenbescheid im festgelegten Zeitraum veranlassen und zwar so, dass sie auch durchgeführt werden. Wenn kein Vertrag mit dem bBSF besteht ist der zu gar nichts verpflichtet. Darum am besten einfach mal anrufen, dann ist schnell geklärt, ob er noch im Zeitraum kommen möchte oder ob du jemand anders holen musst.

Wenn denn überhaupt Arbeiten anstehen. Im Feuerstättenbescheid nachschauen.

Hat anrufen auch nicht geklappt?

Du bist tatsächlich dafür verantwortlich das die Arbeiten erledigt werden.

Ruf einen anderen Schornsteinfeger an, und teil dem Bezirksschornsteinfeger dann schriftlich gegen Einschreiben Einwurf mit, dass die vorgesehenen Arbeiten von " Schornsteinfeger XY am Datum " ausgeführt wurden.

https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/eigentuemer-koennen-schornsteinfeger-ab-2013-frei-waehlen_84342_158260.html

peterobm  08.11.2021, 08:50
Bin übrigens noch beim meinem Bezirksschornsteinfeger.

wenn das der Bevollmächtigte ist, muss er nichts unternehmen. Der meldet sich vorher an

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peterobm  08.11.2021, 08:58
@Christiangt
Nach schriftliche Nachricht, habe ich keine Antwort erhalten.

aha, ist dir das entgangen, mehr muss er/sie nicht machen

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Christiangt  08.11.2021, 09:02
@peterobm

Wär Ich mir nicht so sicher ob das reicht. Es geht auch um die eigene Sicherheit.

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peterobm  08.11.2021, 09:06
@Christiangt

bei ner Gastherme soweit mir bekannt ist, nur alle 2 Jahre - eine Ölheizung jährlich

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Du hast doch sicher einen Feuerstättenbescheid, in diesem Bescheid stehen die Arbeiten die ausgeführt werden müssen und es Zeitfenster in dem die Arbeiten durchgeführt werden müssen. Es gibt durchaus Feuerstätten die nur alle 2 Jahre überprüfungspflichtig sind!

Ich würde ansonsten nochmal versuchen deinen Schornsteinfeger telefonisch zu erreichen oder per Mail mit Lesebestätigung.

wenn du noch bei deinem bev. Schornsteinfegermeister bist, wird der sich für Überprüfungsmaßnahmen, Kehrung anmelden. Warum solltest du tätig werden.

Tätig werden, must du nur, wenn du einen freien Feger beauftragst. Du hast einen Feuerstättenbescheid, da steht alles notwendige drin.

keine sorge er kommt von selbst und kündigt es an auch wenn es mal später wird

Christiangt  08.11.2021, 08:45

Theoretisch ja, praktisch scheint es bei Ihr aber daran zu hapern.

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