Schlechtes gewissen gegenüber des Chefs?
Ich habe diese Woche Urlaub. Diesen habe ich im Februar 2018 beantragt und er wurde genehmigt und es ist mein 1. Urlaub im diesen Jahr.
Nun hat mich mein Chef versucht den ganzen Tag zu erreichen und er schrieb mir über WhatsApp das ich heute dringend in der Firma erscheinen soll da bestimmte Aufgaben (Stichwort DSGVO) erledigt werden sollen. Ich arbeite in einem IT Unternehmen.
Ich habe nun ein schlechtes Gewissen das ich vielleicht doch wenigstens zurückrufen hätte sollen bei mein Chef.
Ausserdem bin eh nicht zuhause sondern mit Freunden unterwegs und könnte eh nicht in die Firma fahren ohne grossen Aufwand.
Wie hättet Ihr reagiert?
7 Antworten
Du kannst ihn doch noch immer anrufen und ihm sagen, dass du es jetzt es gemerkt hast, dass er versucht zu erreichen.
Dann sagst du ihm halt, dass ein paar tausend km weg bist und nur mit großen Umständen zurück kommen könntest, da du mit Freunden unterwegs bist und ihr zusammen etwas gebucht habt. Unkosten sind auch vorhanden.
Anrufen und sagen, dass du unterwegs bist mit deinen Kollegen. Dass der DSGVO zur Zeit viele Unternehmen - grade in der IT belastet ist klar aber nicht dein Problem, wenn er zu wenig Mitarbeiter dafür abstellt oder es zu wenig ernst genommen hat. Urlaub war genehmigt und ist angetreten. Wenn du nicht hinkannst ist die Sache sowieso klar. Ansonsten kannst du natürlich nett sein und hinfahren aber MÜSSEN tust du nicht.
....Urlaub ist Urlaub! Normalerweise müsste Dein Chef das schlechte Gewissen haben, weil er versucht hat, Dich im Urlaub zu stören oder gar diesen zu beenden! Der Urlaub dient der Erholung....was wohl kaum gegeben ist, wenn er vom Chef aus jederzeit beendet werden kann. Du brauchst kein schlechtes Gewissen haben und Du brauchst auch keinen Ärger fürchten. Versucht er, Dir einen "Strick daraus zu drehen", bist Du gut beraten, Dich nach einem neuen Job umzusehen. "Besser" wird es nicht, wenn Du solchen Ansinnen nachkommst, eher noch heftiger....und wenn Du es nicht tust und dafür angegangen wirst ebenfalls nicht.
Schalt ab. Diese Richtlinie ist seit Monaten bekannt. Da muss nichts 1 Tag vorher gemacht werden.
Ok. Zu deiner Frage: es kommt darauf an, was du für ein Verhältnis zu deinem Chef, Kollegen, Beruf hast und wie man mit dir umgeht. Wenn alles gut ist, würde ich auf wa antworten, dass ich unterwegs bin und nicht einfach kommen kann, wo das Problem liegt, ob du aus der Ferne helfen kannst. Wenn er sieht, dass du das wa gelesen hast, würde ich auch antworten. Hast du keine Vertretung? Wenn das Verhältnis eher kühl ist, ginge er mir am Allerwertesten vorbei.
Der Umgang ist sehr gut und relativ locker. Nein Vertretung habe ich keine und ist auch nicht vorgesehen.
Dann würde ich mich melden. Aber mein Verhältnis zur Arbeit siehst du ja auch an meinem Namen. ;)
Du must kein schlechtes geswissen haben eigentlich ist es sogar gut wen man das handy dan komplett aus hat! Den Wärst du zb in den urlaub geflogen und der chef verlangt deine rückkehr dan müste er deine kosten ersetzen und das will der bestimmt nicht!
ruf an und sage ihm das ist nicht möglich außer er übenimt deine rückreisekosten.
Du Must im urlaub nicht ereichbar sein!
Naja die versuchen jetzt in den letzten Wochen die DSGVO umzusetzten.