Schenkung nur mit Verzichtserklärung der anderen Kinder?

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Wenn sie nicht selbst eine Verzichtserklärung schreiben, ist es nicht ganz so einfach, aber auch nicht so wild. Da streiten sich sowieso noch die Geister. Ich war beim Anwalt, der hat mir gesagt : (vereinfacht) 10 Jahre = 10 % Jedes Jahr, das die Eltern überleben, geht ein % ab. Das heißt sollten sie nach 7 Jahren sterben bleiben 30%, die aufgeteilt werden müßten. Meinem Sohn sagte ein anderer Anwalt, nach einer Schenkung gehört diese ihm. Die 10 Jahre sind nur für die Eltern, falls es berechtigte Gründe gibt, um die Schenkung zurück zu nehmen. Das müssen dann aber auch ganz berechtigte Gr. sein, wie etwa, Drogeneinnahme, Du schlägst die Eltern und Ähnliches.

Wenn das Haus nicht viel Wert ist, hast du ja nicht so viel zu befürchten. Alles, was Du ab jetzt baulich veränderst, fällt ja im Falle eines Erbschaftsstreites raus. Also nur der jetzige Wert zählt. Und dann hätten die Brüder, meiner Meinung nach, eh nur Anspruch auf den Pflichtteil. Die Eltern haben es ja Dir geschenkt.

Ansonsten trifft vielleicht noch die Regelung zu, die Wolschi erläutert hat. Siehe auch hier:

http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/Pflichtteil/pta07.htm

Im Ernstfall kannst du dann immer noch einen Anfall befragen.