Schaffnerin angelogen. Was tun?

4 Antworten

Nein die Strafe kannst Du nicht lindern. Du hast vorsätzlich falsche Angaben gemacht, Betrug begangen, dass ist kein Spass. Warte ab was die Ermittlungen ergeben. Du bekommst bestimmt eine erkennungsdienstliche Erfassung.

Tikets besorgt man vor der Fahrt egal wie oder wann oder wo, am einfachsten ist immer noch das online Tiket zum ausdrucken.

Ich hoffe es war Dir eine Lehre.

Gruß


1.) Die 60€ sind keine Strafe sondern nur die Nachzahlung der nicht vorhandenen Fahrkarte inclusive Bearbeitungsgebühr.
2.) Wenn das Verkehrsunternehmen dich anzeigt dann entweder wegen Betrug oder Erschleichung von Leistungen.
Beides sind Straftaten und die Strafe dafür legt ein Richter fest.
3.) Du kannst dir beim nächsten Mal die ganzen Unannehmlichkeiten sparen wenn du eine Fahrkarte kaufst.

Christos99312 
Fragesteller
 29.11.2015, 13:26

Das mit den 60 € habe ich verstanden du neunmal klug. Und lies nochmal meine Frage durch. Mein Schein wurde nicht angenommen am Automat. Ich weiß dass das denen relativ egal ist aber das ist doch viel zu übertrieben.

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ES1956  29.11.2015, 13:35

Das ist noch viel zu billig für die ganzen Schwarzfahrerscheißerchen die meinen auf meine Kosten mitfahren zu können.

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Petersillie1988  04.10.2019, 08:12
@ES1956

wenn das eine nachzahlung der fahrkarte ist dann wären das bestimmt nicht 60 euro du vogel ! das wären 3 euro mehr nicht !! was auch immer du für drogen nimmst lass die finger davon !

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Da du mehr als nur vorsätzlich gehandelt hast, musst du mit einer Strafanzeige rechnen. Falls du mit den 110€ wegkommst, kannst du dich glücklich schätzen. Überlege dir genau, was du jetzt gegenüber der Polizei sagst, sonst bist du schnell bei 500€ (oder mehr).

P.S. Zur Recht

Nein, die Strafe wirste wohl nicht lindern können.

Das nächste mal einfach nen Fahrschein ziehen oder wenn Du keinen hast wenigstens richtige Angaben machen, dann hättest Du dir die 50 Euro gespart...

Christos99312 
Fragesteller
 29.11.2015, 13:17

aber ist das nicht übertrieben? ich meine den Namen hatte ich ja richtig

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Messkreisfehler  29.11.2015, 13:18
@Christos99312

Warum übertrieben? Mit dem Namen alleine hätte sie rein gar nichts anfangen können. Würde es nach mir gehen wäre es noch weit teurer als 50 Euro

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Christos99312 
Fragesteller
 29.11.2015, 13:21

Was bist denn du für ein Fritz? Als wäre das einem noch nie passiert. Schonmal was von Notlügen gehört und dass ich noch minderjährig bin?

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Messkreisfehler  29.11.2015, 13:23
@Christos99312

Also ich bin noch nie schwarz gefahren, so wie etliche andere Menschen auch... Und was soll das mit "Minderjährig" zu tun haben und eine "Notlüge" ist es sicherlich nicht. Du wolltest einfach nur der Strafe entgehen. Hat nicht geklappt, also musste jetzt zahlen.

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ecki2000  29.11.2015, 13:26

Hat er bestimmt.... Wir mussten alle mal Lehrgeld zahlen, jetzt bist du dran.

Und trotz Minderjährigkeit bist du strafmündig, also komm hier nicht so

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Win32netsky  29.11.2015, 13:44
@ecki2000

Hallo

So wie er sich jetzt äußert ist er ein Schwarzfahrer, nun blöd, hat es ihn mal erwischt, er schreibt ja oben die kontrollieren da nicht, also war auch alles auskunschaftet. Ich hoffe mit der erkennungsdienstlichen Erfassung wird er als vorbestraft geführt nur zu Recht.

Gruß

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Christos99312 
Fragesteller
 04.12.2015, 08:16

Hallo ihr Affen, Die Einzeige wurde fallen gelassen, da die Schaffnerin übertrieben reagiert hat. Schönen Tag ihr möchtegern Juristen ;-)

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