Rückzahlung/ Streichung Kindergeld?

5 Antworten

Wenn dein Sohn im Sommer 2023 das Abitur gemacht hat, gibt es eine Übergangszeit von 4 Monaten. In der Regel überbrückt es also die Zeit bis zum Studium oder dem Ausbildungsstart. In Sonderfällen ist dies auch länger möglich, sofern es vorher klar kommuniziert wurde.

Man riet mir, meinen Sohn ausbildungsplatzsuchend zu melden, was wir fristgerecht nachweisen könnten. Für den 18. Januar kam die Einladung zu einem Beratungsgespräch in der Agentur für Arbeit. Auch dieses Gespräch würde wahrgenommen.

Nun, hier ist dein Sohn bereits ein halbes Jahr arbeitslos. Da wird sich natürlich auch gefragt: Wieso erst im Januar? Wieso nicht bereits im Sommer 2023?

Seit dem 18.Januar (Beratungsgespräch) ist mein Sohn nicht mehr ausbildungsplatzsuchend, da er studierten wolle.

Er will studieren. Wollen alleine reicht aber noch nicht, da er auch mit dem Status "er will" noch arbeitslos ist. Den Status hat er weiterhin, bis er einen Studienplatz hat und das Semester begonnen hat.

Du kannst dem Amt sicherlich nachweisen, was ab Januar passiert ist. Aber ich glaube ehrlich gesagt, dass die Zeit vorher viel, viel wichtiger ist. Immerhin ist da ein halbes Jahr, was aktuell nicht erklärt ist. Und genau da setzt das Amt sicherlich auch an.

kuestenflueger  11.02.2024, 13:59

und dafür braucht er dann auch die einschreibung - der abiturient !

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Trotz der Erfüllung meiner Mitwirkungspflicht

Die hast du gerade nicht rechtzeitig erfüllt, denn dann hättest du der Kindergeldkasse spätestens in dem Monat (August) mitteilen müssen zu unrecht Kindergeld bekommen zu haben, nachdem die Schule vorbei war und nicht erst im Oktober.

Die Rückforderung der Familienkasse ist daher meines Erachtens rechtmäßig.

kuestenflueger  11.02.2024, 14:13

nur wenn im okt keine zahlung gekommen wäre ! dann gäbe es sofort rabatz !

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Caro8266 
Fragesteller
 11.02.2024, 14:53

Also sorry, bei meinem älteren Sohn kam ein Schreiben von der Familienkasse mit der Aufforderung seinen Status nachzuweisen um diese Zeit (September/Oktober). Darauf habe ich gewartet und bin nicht von einer fehlerhaften Schulbescheinigung ausgegangen.

Als nichts von der Familienkasse kam, habe ich den Sachverhalt aufgeklärt.

Inzwischen war ich drei Mal persönlich dort und wir haben alle Vorgaben erfüllt. Nun bin ich an allem Schuld.

Ich selbst habe nach dem Abi 1 Jahr Auszeit genommen. Die beste Entscheidung meines Lebens. Frage mich im Nachhinein, was meine Eltern der Familienkasse (oder dem damaligen Pendant) erzählt haben.

Ihr könnt mir hier um die Ohren hauen was ihr wollt. Ich zahle meine Steuern und meine Rechnungen, ich leiste seit 30 Jahren Dienst für die Menschen dieses Landes und halte mich an Regeln und Gesetze Ich habe alleine zwei Jungs zu aufrechten Menschen erzogen und ich habe Verständnis für junge Menschen, die nicht sofort wissen, was sie beruflich machen wollen. Bei manchen geht es schnell und andere brauchen etwas Zeit. Ich spreche nicht von Jahren, aber auch nicht von vier Monaten.

Den Staat zu betuppen und den Sozialstaat auszunutzen ist leicht.

Dafür stehe ich nicht zur Verfügung.

Dennoch ist die Empörung groß, denn manch andere, die wirklich nicht arbeiten wollen, kommen ohne Probleme an staatliche Unterstützung und es wird meinen politischen Kurs ändern.

Vielen Dank für die Unterstützung.

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Nun, eigentlich reicht doch der Hinweis das sich Dein Sohn noch in Ausbildung befindet, egal ob er wartet, oder sucht bis zum 25 Lebensjahr hast Du damit Anrecht auf Kindergeld.

Findet das Kind nach dem Abitur keinen Ausbildungs- oder Studienplatz, wird das Kindergeld ebenfalls von der Familienkasse fortgezahlt - längstens bis zum 25. Geburtstag des Kindes.
Voraussetzung für das Kindergeld ist, dass sich Ihr Kind ernsthaft darum bemüht, einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Wenn Sie den Antrag auf Kindergeld stellen, müssen Sie Ihrem Antrag Unterlagen beifügen, die die Bemühungen Ihres Kindes nachweisen oder zumindest glaubhaft machen. Ist Ihr Kind bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter ausbildungsplatzsuchend gemeldet, ist ein solcher Nachweis erbracht.
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/kindergeld/familiensituation/kann-ich-fuer-mein-kind-ohne-ausbildungsplatz-kindergeld-bekommen--124936

Hingehen und ruhig erklären, was passiert ist.

Letztendlich wird Dein Sohn ja irgendwas machen ob Studium oder Ausbildung das dort der falsche Zeitpunkt notiert war, ist ja nun nicht Dein Fehler.

Lasse ihn z.B. mit Bewerbungsunterlagen nachweisen dass er sich aktiv um Ausbildungsplatz bemüht wenn er persönlich sich bei einer Firma um einen Ausbildungsplatz bemüht soll er sich darüber eine kurze Bestätigung ausstellen

z.B.
Herr XY hat sich bei uns um einen Ausbildungsplatz bemüht leider ist es zur Zeit uns nicht möglich ihn auszubilden.
MFG
Firma XY

- ansonsten Rechtsberatung eines Rechtsanwalts aufsuchen.

Alles Gute.

aber welche Begründung ist juristisch wirksam?

Am besten eine Begründung mit einem Nachweis, die eine Berechtigung des Kindergeldes bestätigt.

Caro8266 
Fragesteller
 11.02.2024, 13:46

Gibt es eine Möglichkeit, gegen die Rückforderung August bis November vorzugehen, weil die Familienkasse ihrer halbjährlichen Prüfungspflicht nicht nachgekommen ist und es keine Aufforderung an mich gab, den Status meines Sohnes nachzuweisen?

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Nach meiner Kenntnis reicht es, wenn nachgewiesen wird, dass Ausbildungssuche aktiv unternommen wurde. Ob der Termin und ein Gespräch beim Arbeitsamt ausreicht, ist zweifelhaft. Aber es könnte für den Anfang ausreichen.

Besser wäre es, wenn mitgeteilt werden kann, dass monatlich (mehrere) Bewerbungen stattgefunden haben und weiterhin erfolgen. Zumindest jetzt sollte unbedingt damit gestartet werden und es sollte eine Liste geführt werden, aus der die Anzahl Bewerbungen und bei welcher Firma wann erfolgt sind.

Caro8266 
Fragesteller
 11.02.2024, 13:42

Er will keine Ausbildung machen, sondern im WS 24 ein Studium beginnen.

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Nordlicht979  11.02.2024, 13:43
@Caro8266

das ist egal. Auch eine Bewerbung für einen Studienplatz ist eine Bewerbung bzw. eine aktive Suche. Nur das Nichtstun ist schlecht und wird auch nicht mit Kindergeld "belohnt".

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Mungukun  11.02.2024, 13:45
Nach meiner Kenntnis reicht es, wenn nachgewiesen wird, dass Ausbildungssuche aktiv unternommen wurde.

Nein das alleine reicht nicht. Es benötigt eine Meldung bei der Agentur für Arbeit, vfl. § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG:

noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitsuchender gemeldet ist
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Mungukun  11.02.2024, 14:27
@Nordlicht979

Aber erst im Januar.

Die Kindergeldkasse fordert deswegen den Zeitraum dazwischen zurück.

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