Rückverfolgung eines Gästebucheintrags über die IP?

3 Antworten

Ich würde eine Strafanzeige auf Unbekannt stellen, diese dann der Polizei weitergeben und schauen ob diese etwas finden können. Wenn du Glück hast, kann man beim Loggin dieser Person auf eurer Website einen Fehler feststellen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Strafanzeige sollte jedenfalls gestellt werden. Sie wird aber vermutlich zu keinem Ergebnis führen.

Wenn es wirklich ein TOR-Exit-Node ist, kann man es vergessen!