Rücktritt Kaufvertrag Auto durch RA aufgrund angeblicher arglistiger Täuschung -Wie reagieren?

6 Antworten

Ich würde auf so ein Schreiben gar nicht reagieren. Wenn der Käufer der Meinung ist im Recht zu sein, soll er dich doch verklagen. Die Kosten dafür muss erst mal er tragen bzw. seine Rechtsschutzversicherung wenn sie dafür überhaupt eine Kostenübernahme erteilt. Die prüfen nämlich auch erst mal die tatsächliche Sachlage und die Erfolgsaussicht. Ich frage mich da aber, wie will er dir nachweisen, dass du etwas als Laie von einem angeblichen Getriebeschaden gewusst haben sollst. Dir ist auch nicht bekannt, wir er in diesen 2 Monaten mit dem Auto umgegangen ist. Du hast die gesetzliche Gewährleistung ausgeschlossen und damit ist die Sache erledigt. Hinzu kommt auch noch die Tatsache, dass der Käufer trotz eines Problems bei der Probefahrt dennoch das Auto gekauft hat ohne es vorher noch mal in eine Werkstatt zu bringen. Also ganz locker bleiben und dich nicht von einem RA einschüchtern lassen.

lass dich verklagen, der richter wird die klage abschmettern, in der zeit nach dem kauf kann alles passiert sein, dir ist keine arglistige täuschung nachzuweisen, der käufer hat ein gebrauchtauto gekauft und der defekt hat sich nicht gleich in den nächsten tagen danach manifestiert. ich hatte eine ähnliche situation, mit wurden sämtliche defekte unterstellt, alle aus der luft gegriffen. der käufer hat verloren und musste seinen rechtsanwalt und die prozesskosten bezahlen.

Es kommt auch auf die Art des Schadens und die Laufleistung an. Danach kann es sich durchaus auch um üblichen Verschleiß handeln. Siehe Tabelle mit Urteilen: http://www.adac.de/_mmm/pdf/2014-52-Mangel-Verschlei%C3%9F-Liste-2014_141982.pdf

Dir "arglistige Täuschung" nachzuweisen, dürfte schwer werden, wenn Du Kfz-technischer Laie bist.

Zudem sind 2 Monate(!) Nutzung eine sehr lange Zeit. Da kann alles Mögliche passieren.

Also ich würde die Sache sportlich angehen und mich verklagen lassen. Aber entscheiden muß Du das natürlich selbst. Laß Dich einfach vorab von einem Anwalt beraten.

Die anwälte haben technisch alle keine Ahnung, für die ist alles immer ein Motorschaden oder ein Getriebeschaden. Ich hatte mal einen Kunden, dem ist bei der AU der Turbo kaputt gegangen. Da hat sein Anwalt mir geschrieben, "der Wagen hätte einen totalen Motorschaden", den ich "durch laienhaftes, stoßartiges Gasgeben bis über die Abregeldrehzahl hinaus" verursacht haben soll. Ich habe diesen Vollpfosten angerufen und ihm erklärt. er möge sich doch erstmal bei seiner Autowerkstatt des Vertrauens kundig machen, wie man eine Diesel-AU durchführt, bevor als technicher Laie einem Ingenieur erklärt, wie er seine Arbeit zu machen hat. Ich habe nie wieder von den beiden gehört.

Es wird schwierig sein, Dir die Arglist nachzuweisen.

Aber zur Grundfrage: Wenn Du den Defekt den ihr auf der Probefahrt festgestellt habt in den Kaufvertrag aufgenommen hast, dann bist du fein raus, ansonsten solltest Du "ohne Gewährleistung" darin aufgenommen haben. Ich würde es einfach mal drauf ankommen lassen, ggf erstmal ignorieren, ob etwas nachkommt, wenn der sich nochmal meldet, würde ich selbst einen Anwalt einschalten.

Ich habe mal ein Auto verkauft, dem ist schon auf dem Heimweg die Lichtmaschine verreckt, dem habe ich nur 50% der Materialpreises angeboten und dann noch meinen EK. Danach auch nie wieder was gehört.

Ein Getriebeschaden kann ja alles mögliche sein auch das man die Gänge nicht richtig rein bekommt , da sagen auch schon viele Getriebeschaden ... Fakt ist aber der Käufer hat das Auto bereits 2 Monate benutzt , er kann ja damit alles mögliche getan haben , nur was weiß keiner und bei welcher Fahrweise .

Ich denke auch das das Gericht diese Anschuldigungen ablehnt , jedoch sicher ist man erst vor Justika , wenn das Urteil gesprochen ist.

Wenn du ein Anwalt hast oder Rechtschutzversichert bist dann hold dir Beistand .