Rückantwort. (Bitte freimachen falls Marke zu Hand)

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Das heißt tatsächlich das, was dort steht. Du kannst ihn frankieren, oder eben nicht. Ich wähle bei dieser Variante immer das "nicht" frankieren ;o)

Das bedeutet lediglich, daß Du da 'ne Marke draufpeppen kannst, falls bei Dir so eine noch irgendwo in der Ecke rumliegt. Briefe, auf denen klar und deutlich 'Antwort', oder 'Drucksache' draufsteht, müssen generell nicht frankiert werden, sie können es aber (zur Freude der Post)...

Also das ist so:

Wenn ein Brief nicht freigemacht ist, kostet er Nachentgelt. Auch Antworten an Firmen, Behörden usw., die ihren Kunden ermöglichen wollen die Antwort unentgeltlich zurückzuschicken.

Wenn der Absender (Empfänger der Antwort) nun aber eine Freimachungshinweis (heißt tatsächlich so) wie z.B. "Bitte freimachen, falls Marke zur Hand", oder nur "Antwort" auf den Rückumschlag schreibt, ist das der verlangte Freimachungshinweis, und er zahlt ein niedrigeres Nachentgelt als normal. Dabei langt auch schon ein aufgedrucktes einfaches Quadrat als Hinweis, dass dort die Marke hingehört.

Nun kann das aber bei weitem nicht jeder so machen. Die Rückantwort ist an bestimmte Formen gebunden. Zum Einen muss sie das sogenannte Standardformat (14x23,5 mm) haben, zum Anderen muss die gesamte Aufschrift (außer dem Absender) aufgedruckt sein.

Also, ich hab das auch mal gemacht, weil ich genauso dachte, der Brief kam zurück, weil er nicht mit Porte versehen war. Ergebnis: Ich zahlte Porto nach zzgl. 10 Ct. Strafgebühr....

affenzaehnchen  28.05.2011, 14:38

Dann stand aber nicht "Bitte freimachen falls Marke zur Hand" drauf.

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Darunter sollst du verstehen, dass du den Brief nicht frankieren musst, aber darfst, wenn du möchtest.