Rollrasen auf Sondernutzungsrecht?
Hallo,
Wir vermieten eine Wohnung mit Sondernutzung für einen Gartenanteil.
Um unseren Mietern entgegen zu kommen, wollen wir auf diesem einem Gartenstück Rollrasen verlegen lassen. Der Gartenbauer ist bestellt.
Nun kommt die Frage auf, ob wir dies ohne Beschluss der Eigentümer überhaupt dürfen, da es sich eigentlich um Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzung handelt.
Zählt das Entfernen des eigentlichen Rasen und auslegen von Rollrasen schon als eine Veränderung, die beschlusspflichtig ist?
Google konnte mir leider zu dieser speziellen Frage nicht helfen.
Vielen dank
3 Antworten
Erstmal kommt es auf den genauen Inhalt des Sondernutzungsrechts an. Bei den üblichen Regelungen dürfte meines Erachtens aber keine Zustimmung erforderlich sein, da das vom Nutzungsrecht umfasst ist.
ihr habt den Auftrag erteilt, wer die Musik bestellt, zahlt die Rechnung.
Zählt das Entfernen des eigentlichen Rasen und auslegen von Rollrasen schon als eine Veränderung, die beschlusspflichtig ist?
da Kosten entstehen, muss das genehmigt werden
nur auf seinem Teil, wird er keine Genehmigung brauchen, oder etwa doch da der Rasen nicht mehr einheitlich ist.
Das wäre er aber schon dann nicht, wenn ein Eigentümer mehr gießt und öfter mäht, als der andere ;)
das bleibt jedem selbst überlassen, sprich einer macht da ne Blumenwiese draus :)) Äußerliches Erscheinungsbild
Aber das Verlegen eines Rollrasen macht man ja vor allem wegen der Optik. Das wird schon einen sehr großes Effekt auf das Gesamtbild haben
Da es sich nicht um eine maßgebliche Änderung (wie z.B. eine komplett andere Bepflanzung) handelt, gehe ich davon aus, dass hier keine Zustimmung der anderen Eigentümer notwendig ist.
Letztendlich werden ja weder die Optik noch die Nutzungsart der Fläche verändert. Außer, dass der Rollrasen sehr wahrscheinlich schöner aussieht.
ich glaube, es geht dem FS nicht um die Kosten, sondern darum, ob die Änderung von Rasen zu Rollrasen auf seinem Sondernutzungsrecht der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft bedarf.