Rechtslage Fertiggerichte Restaurant?

8 Antworten

Da wird nichts mehr kommen.
Dürfen darf er.
Du hast nur probiert und dann zurückgegeben . Er hätte jetzt nachbessern müssen, Du hast ihm aber nicht die Chance gegeben.

Der Wirt müsste Dich auf Zahlung verklagen. Aber er wird die Zeit wohl nicht dafür aufbringen. Allzumal er auch verlieren könnte. Wenn z.B. der Richter mal bei ihm aß ;-)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
RobertReichel 
Fragesteller
 13.09.2019, 15:12

Doch ich hab dem Oberkellner gesagt ich will das nicht und er solle nachbessern, er hat gesagt das gäbe es bei ihm nicht er sei Gastronom und nicht Amazon.

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Hi, das müsste ein Richter entscheiden. Ich bezweifle aber stark, dass es dazu kommt.

Der Betreiber wird wenig Wind um seine schlechte Qualität haben wollen.

Ich hätte das zutückgehen lassen und nicht bezahlt.

Betrug müsste das trotzdem sein.

RobertReichel 
Fragesteller
 12.09.2019, 16:03

Wollte es ja zurückgehen lassen hab ich auch geschrieben. Der Oberkellner hat mich angeschrien und gesagt dass er das Essen nicht zurücknehme, bei ihm gäbe es keine Gewährleistung er sei doch nicht Amazon

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RobertReichel 
Fragesteller
 12.09.2019, 16:06
@MsMagikarp

Hätt ich am liebsten auch gemacht aber ich hab die beherschung noch behalten und wir sind dann gegangen

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RobertReichel 
Fragesteller
 12.09.2019, 16:09
@MsMagikarp

Hab ich auf Google. Zitat: "Super unfreundliche Kellner. Servieren Tiefkühlkost obwohl auf der Speisekarte hausgemacht steht. Als ich den Oberkellner darauf ansprach hat dieser mich sofort beleidigt. Sind dann gegangen, aber haben nur die Getränke bezahlt. Für mich der letzte Besuch in diesem eigentlich schönen Restaurant. "

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Vampire321  12.09.2019, 16:18
@RobertReichel

Dann hättet ihr das einfach stehen lassen müssen und den Geschäftsführer verlangen müssen

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RobertReichel 
Fragesteller
 12.09.2019, 16:24
@Vampire321

Versteh ich auch nicht. Dem Oberkellner war sein Computerpsiel ja schon wichtiger als der Betrieb, er hat nur den Azubi rumgescheucht als Fliegenfänger, Tellerabräumer, Kellner und so weiter. Eigentlich war er der einzig nette (der Azubi), und der durfte knapp 40 Gäste alleine voll bewirten. Der Rest warentweder in der KÜche oder die saßen wie der OBerkellner an ihrem Computer und haben Ballerspiele gespielt.

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Die Frage ist:

habt ihr die bestellten und bekommenem Speisen aufgegessen?

DANN hat der Wirt Anspruch auf Bezahlung

habt ihr die nur probiert und sofort reklamiert, stehen eure Chancen bei einer Anzeige deutlich besser, weil euer Verhalten nachvollziehbar ist

aber wenn ihr es aufgegessen habt, kann es ja nicht sooo schlecht gewesen sein

und was den Einwand bzgl der Tiefkühltruhe Pizza betrifft:

die Pommes und Nudeln im Imbiss oder Restaurant sind i.d.r. immer bereits fertig...

RobertReichel 
Fragesteller
 12.09.2019, 16:18

Aufgegessen nicht, nur einen bissen probiert und gemerkt dass es fertig ist und scheußlich. das mit Pommes NUdeln ist mir klar, deswegen bestell ich das nicht.

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