Rechts vor Links für Radfahrer auf Fahrradstraße?
Wenn ich auf einer Fahrradstraße mit dem Rad fahre . . und dann eine T- Kreuzung kommt bei der ich geradeaus weiterfahren kann . . muss ich dann für einen Radfahrer stoppen der von rechts rein möchte obwohl er aus einer Seitenstraße kommt und noch steht?
Die Regeln besagen, dass ich als Radfahrer auf einer Fahrradstraße Vorfahrt habe wenn andere Fahrzeuge kreuzen . . ich finde aber nichts über andere Radfahrer.
Generell halte ich Rechts vor Links bei Straßen die von der Seite in den Verkehrsfluss führen für unverschämt, weil alle Fahrzeuge die bereits fahren knallhart halten müssen damit ein Fahrzeug das steht Vorfahrt hat . . -.-
2 Antworten
Die Regeln besagen, dass ich als Radfahrer auf einer Fahrradstraße Vorfahrt habe wenn andere Fahrzeuge kreuzen
Die Regel wäre mir neu. In der StVO finde ich als Erläuterung zum Schild "Fahrradstraße"
Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.
Sofern Vorfahrtregelnde Schilder nichts anderes Regeln gilt an Kreuzung und Einmündungen rechts vor links (es sei denn die einmündende Straße ist ein verkehrsberuhigter Bereich oder mündet über einen abgesenkten Bordstein ein)
Naja, ein Reifenhöker halte ich jetzt auch nicht für eine sinnvolle Quelle wenn es um Verkehrsregeln geht. Ich mail die aber spaßeshalber mal an....bin gespannt. Soll ich die Antwort hier posten, wenn eine kommt?
dass kaum einer wirklich die Gesetzte kennt
Naja, kann man ja nachlesen. Und gerade die StVO ist auch nicht besonders kompliziert geschrieben.
StVO: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/index.html
Ganz viele Gesetze: https://www.gesetze-im-internet.de/index.html
Nicht mal Polizisten . .
Ja, in Sachen Verkehrsregeln für Radfahrer musste ich mir von der Rennleitung auch schon etliche Spökenkiekereien anhören.
Lesen bildet: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt in Fahrradstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Falls Pkw und/oder Motorräder zulässig sind, dürfen sie den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Sie dürfen also nicht drängeln, wenn Radler nebeneinander fahren – was hier ausdrücklich erlaubt ist.
Das hat aber keinen Einfluss auf das Vorfahrtsrecht: Falls die Vorfahrt nicht durch Zeichen geregelt ist, gilt für alle rechts vor links. Dem Radverkehr kann die Vorfahrt aber auch dadurch eingeräumt werden, dass der Gehweg der Fahrradstraße ohne Unterbrechung über die einmündende Fahrbahn verläuft oder die Bordsteine abgesenkt sind.
Quelle: ADAC
Auch in einer Fahrradstraße gelten die normalen Vorfahrtregeln.
Dass jemand aus einer Seitenstraße kommt oder steht, verwirkt nicht dessen Vorfahrt, sofern Rechts vor Links gilt.
Zitat reifendirekt.de
Wann gilt Rechts vor Links nicht? . .
. . .
. . .
in einer Fahrradstraße, denn hier haben die Drahtesel immer Vorrang vor anderen Fahrzeugen.
Es ist typisch für das von Anwälten regierte Land Deutschland, dass kaum einer wirklich die Gesetzte kennt. Nicht mal Polizisten . .
Und reifendirekt.de veröffentlicht jetzt verbindlich geltende Verkehrsregeln?
Die StVO Anlage 2 besagt folgendes:
Beginn einer Fahrradstraße
Ge- oder Verbot
1.
Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Die freigegebenen Verkehrsarten können auch gemeinsam auf einem Zusatzzeichen abgebildet sein. Das Überqueren einer Fahrradstraße durch anderen Fahrzeugverkehr an einer Kreuzung zum Erreichen der weiterführenden Straße ist gestattet.
2.
Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
3.
Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
4.
Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.
Der Rechtstext enthält nichts was zu der Frage passt . . nur heiße Luft.
Du kannst mir gerne einen passenderen Rechtstext zeigen.
Zitat reifendirekt.de
Wann gilt Rechts vor Links nicht? . .
. . .
. . .
in einer Fahrradstraße, denn hier haben die Drahtesel immer Vorrang vor anderen Fahrzeugen.
Es ist typisch für das von Anwälten regierte Land Deutschland, dass kaum einer wirklich die Gesetzte kennt. Nicht mal Polizisten . .