Rechts vor Links | Vorfahrt beim Rechtsabbiegen?
Wenn ich in dem roten Auto sitzen würde und rechts abbiegen wollte, müsste ich anhalten und den gelben PKW durchlassen, wenn dieser a) geradeaus weiterfährt und b) links abbiegen will??? Oder kann ich einfach durchfahren? Will bei der Prüfung keine Vorfahrtsverletzung begehen
4 Antworten
Wenn Du den Gelben beim rechts abbiegen nicht behinderst kannst Du fahren.
Aber daran denken, der Gelbe hat auf der gesamten Fahrbahn Vorfahrt vor dir, wenn der Gelbe z.B. ein Hindernis umfährt oder jemanden überholt musst Du nötigenfalls warten.
Überholen im Kreuzungsbereich ist verboten (Punkte und Bußgeld).
Ach, na dann nenne mir mal die Quelle, bzw. wo das in der StVO stehen soll! Und vor allem wo der genaue Tatbestand dazu im Bußgeldkatalog zu finden ist.^^
Beim Umfahren von Hindernissen ist äußerste Vorsicht geboten
Hm, aber wenn du ein Hindernis vor einer Einmündung auf deiner Seite hast, steigst du da jedesmal aus und läufst vor, um zu gucken ob da einer kommt? Wohl eher nicht! Und hellsehen kannste ja auch nicht. ;)
Ergo ist dein Kommentar quatsch, nicht aber die Antwort von @Antitroll1234
Lektüre:
https://www.iww.de/ue/archiv/haftung-das-vorfahrtsrecht-gilt-auf-der-gesamten-strassenbreite-f18604
Ich wollte erst auf den Kommentar von @DietmarBakel antworten, dachte mir aber das jemand der so einen Unsinn schreibt überhaupt noch keine Fahrerlaubnis haben kann, hab es dann sein gelassen.
Da wär ich mir nicht so sicher, denn es gibt genug Brains mit FE, die einfach blind nach rechts abbiegen - im Glauben, auf ihrer Spur immer Vorfahrt zu haben - eigene Erfahrung und auch aus Gesprächen... :D
Herr lass... ach nee, is ja aus... *sfg*
Ja bei mir verstärkt sich der Eindruck, das Corona auch die Hirnzellen angreift. 😂
Zunächst ein Danke für Deine Hinweise.
Zu 1) Es ist lange her (in den 80ern) da musst ich dafür eine Knolle bezahlen. Die habe ich heute nicht mehr parat. Aber die Ansprache ist mir noch im Ohr "Überholen im Kreuzungsbereich". Wenn es das heute nicht mehr gibt, auch gut.
zu 2) Da gebe ich Euch recht. Das wird auch erst seit kurzen so durch die Gerichte gesehen ((Urteil vom 7.12.2010, Az: 4 U 9/09).
Gott sei Dank und Euer Vorteil: Ich nehme am Straßenverkehr als Fahrzeugführer nicht mehr teil :-)
...kann an Sauerstoffzufuhr liegen, wenn stark beeinträchtigt sollte man besser den Mundschutz mal abnehmen 😂
Okay, hätte ich nicht erwartet eine Einsicht, ich nehme mal alles zurück.
Überholen im Kreuzungsbereich"
Es geht auch mehr um das Überholen vor dem Kreuzungsbereich, im Kreuzungsbereich kann der andere ja schon wieder nach rechts abbiegen 😉
Weniger Schärfe wäre auch nicht schlecht.
Ja Tschuldigung von mir dafür, aber hättest dein Kommentar nicht mit „Quatsch“ begonnen hätte ich schon längst und normal geantwortet 😏
Wie geschrieben, ich habe tatsächlich dafür geblecht. Deshalb war es aus meiner Sicht Quatsch.
FRIEDE
Uii, Einsicht - ist selten hier, dafür ein Daumen hoch für dich. Und auch ich entschuldige mich für die Schärfe, wenn du diese auf dich bezogen hast.
Ich meinte das eher auch allgemein, weil es hier, leider, zuviele gibt, die obwohl ihre Thesen nachweislich widerlegt werden, dennoch darauf beharren.
Du gehörst aber nicht dazu! Finde ich sehr gut!
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Das wird auch erst seit kurzen so durch die Gerichte gesehen
Nö, daran hat sich eigentlich in den letzten 40-Jahren nichts geändert.
Findet sich aber erst seit noch nicht ganz so langer Zeit auch im Fragenkatalog zum Führerschein.
https://www.fahrschule.de/Fragenkatalog/1.3.01-053
Ggf. hast du damals an der Kreuzung die Fahrstreifenbegrenzung überfahren (durchgezogene Linie).
PS: FRIEDEN. ;)
Was hat sich geklärt? Welchen Deiner Beiträge habe ich übersehen?
Stimmt, in der Mitte war eine durchgezogen Linie (ca. 20 m) vor der Ampel. Ich quengel auch gar nicht, die Knolle war korrekt.
Gar keinen hast du übersehen. Gutefrage.net hat sich nur mal wieder gedacht, dass es nicht alle Kommentare lädt, so dass ich auf ein Thema eingegangen bin, welches schon diskutiert wurde. Erst nach dem Veröffentlichen wurde alles aktualisiert und ich habe es bemerkt. Danach war der Beitrag überflüssig.
Da sich eure Fahrwege nicht kreuzen, können bei ohne anzuhalten abbiegen.
(Aber natürlich auf ausreichend Platz achten und ohne den Anderen zu gefährden)
Danke :) Als Rechtsabbieger in RvL-Zonen habe ich also immer freie fahrt, nicht wahr? (Außer natürlich bei möglicher Behinderung...)
Wenn ich Rechts abbiegen will in einer RvL-Zone, dann kann ich das tun, ohne anzuhalten, oder nicht?
Nein, nicht unbedingt, denn wenn der von rechts kommende auf der Gegenfahrbahn ist, weil er z. B. gerade an einem geparkten Auto vorbei fährt, dann musst du warten.
Wenn der Platz zum rechts abbiegen ausreicht ohne den gelben Wagen zu behindern oder gar zu gefährden kannst du vorsichtig weiterfahren.
Also ich fahre bei sowas einfach durch, habe aber natürlich keine Ahnung ob das regelkonform ist.
Frag doch einfach schnell deinen Fahrlehrer vor der Prüfung und achte während der Prüfung darauf.
Denke dein Fahrlehrer ist sowieso der einzige der das zu 100% beantworten kann.
Sollte eigentlich jeder beantworten können der einen Führerschein hat und im Straßenverkehr teilnimmt.
Quatsch: Überholen im Kreuzungsbereich ist verboten (Punkte und Bußgeld). Beim Umfahren von Hindernissen ist äußerste Vorsicht geboten (§ 1 der StVO).