Rechtliche vorgehensweise?
Hallo und zwar verkaufe ich auf vin*ed Klamotten. Eine Dame hat bei mir nun eine Jacke gekauft und hat nicht genau gesagt, ob sie es versichert haben will oder unversichert. Dementsprechend habe ich es natürlich unversichert geschickt. Dennoch hat sie per Paypal gezahlt plus Käuferschutz. Nun frage ich mich wie ich weiter vorgehen soll? Ich habe ihr ein Bild von Paket geschickt, als ich zur Post bin. Dazu habe ich in meiner bio reingeschrieben, dass ich für verlorene Pakete nicht hafte. Kann mir eventuell jemand weiter helfen?
2 Antworten
Dazu habe ich in meiner bio reingeschrieben, dass ich für verlorene Pakete nicht hafte.
Kannst auch Schreiben "Ich habe Toilettenpapier" ... rechtlich ist es irrelevant was du da geschrieben hast. Ist genauso mit dem Privatkauf und "keine Garantie & Gewährleistung oder Rücknahme". Rechtlich ist das nicht relevant.
Du haftest genauso dafür dass du die Ware korrekt verschickt hast & bist am Ende in der Beweispflicht dass sogar das drin war, was du angeblich verschickt hast.
Der Käufer kann hier nur nicht mehr ankommen, sofern Sendungsverfolgung vorhanden & sagen, "habe ich nicht bekommen".
Und wenn du PP dann deinen Sendungslink geben solltest weil du mit W&D dich bezahlt lassen hast, wird es PayPal nicht interessieren. Es ist keine anerkannte Sendungsverfolgung. Wenn dann musst du mit FedEx oder UPS versenden.
Kann mir eventuell jemand weiter helfen?
Da kann Dir niemand helfen:
Wenn sie einen nicht erhaltenen Artikel meldet, dann will PayPal einen Versand- und Zustellnachweis von Dir.
Den hast Du nicht, also bucht PayPal ihr das Geld zu Deinen Lasten zurück.
Und sorry, das steht alles in den von Dir als gelesen angeklickten PayPal-Nutzungsbedingungen.
Nein, diese Nebenabsprachen interessieren PayPal nicht die Bohne.
Sieh zu, dass Dein PayPal-Konto gedeckt ist, wenn die Rückbuchung kommt.
Es bleibt Dir dann natürlich unbenommen, Deine Forderung gegen den Käufer zivilrechtlich durchzusetzen.
könnte dann nicht das jeder machen ?
Über PayPal ja, das lädt ja gerade zu ein zu so kleinen Betrügereien. Deshalb macht man das als privater Verkäufer auch nicht.
Nein, nicht wenn man wie von PayPal vorgeschrieben mit Sendungsverfolgung verschickt.
Noch cleverer ist es allerdings, als Privatverkäufer kein PayPal anzubieten.
Aber Paypal ist ja soooo bequem...
könnte dann nicht das jeder machen ?
Das macht "jeder" bzw. viele. Nennt sich auch PayPal-Käuferschutzbetrug.
nicht wenn man wie von PayPal vorgeschrieben mit Sendungsverfolgung verschickt.
Du hast vergessen zu erwähnen dass es FedEx oder UPS sein sollte. DHL erkennen die oftmals nicht an.
Das gilt nur bei Auslandsversand und Zahlung per Paypal.com, DHL-Pakete und Einschreiben erkennt PayPal innerhalb Deutschlands ohne weiteres an.
4.2.2. Anforderungen an Versandbeleg
PayPal akzeptiert einen Versandbeleg, wenn auf diesem die folgenden Angaben enthalten sind:
a. Name des Versandunternehmens,
b. Versanddatum,
c. Name und Adresse des Empfängers (diese Angaben müssen mit Name und Adresse auf der Seite "Transaktionsdetails" übereinstimmen),
d. Name und Adresse des Versenders (diese Angaben müssen mit Name und Adresse des Verkäufers übereinstimmen).
Nachfolgend eine nicht abschließende Liste von Versandunternehmen, deren Versandbelege die zuvor genannten Voraussetzungen in der Regel erfüllen. Der Zahlungsempfänger muss sich jedoch versichern, dass die Versandbelege die vorgenannten Voraussetzungen im Einzelfall auch tatsächlich erfüllen.
- Deutsche Post AG/DHL (Bitte beachten Sie, dass nicht alle Produkte die Anforderungen dieser Ziffer 4.2 erfüllen: beispielsweise erfüllen Päckchen ohne Nachweis und Briefe (einschließlich Warensendungen), Büchersendung und Maxibrief die Anforderungen nicht.) ,
- GLS,
- DPD,
- Hermes,
- UPS,
- FedEx,
- TNT.
- Zusätzlich wird auch der Versandbeleg eines Einschreibens der Deutschen Post AG als Versandbeleg akzeptiert, sofern der Versandbeleg das Einlieferungsdatum und den Namen des Empfängers enthält.
Der Name des Empfängers muss in allen Fällen mit dem auf der Seite "Transaktionsdetails" angezeigten Namen übereinstimmen.
Quelle: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/sellerprotection-full
Dann sollte man mal wohl eine interne Schulung bei PayPal mal sorgfältiger machen. Scheinen offenbar viele Mitarbeiter nicht zu wissen.
Die kennen ihre eigenen Nutzungsbedingungen und Käufer- und Verkäuferschutzrichtlinien nicht?!?
Oftmals nicht. Die verstoßen ja selbst gegen Gesetze obwohl der VK im Recht ist, habe ich selber ja schon erlebt als ich einen Fall gemeldet habe.
Zu 99% entscheidet der Käuferschutz immer gegen den Verkäufer.
Oftmals nicht. Die verstoßen ja selbst gegen Gesetze obwohl der VK im Recht ist, habe ich selber ja schon erlebt als ich einen Fall gemeldet habe.
Die verstoßen m.M. nach nicht gegen Gesetze, sondern die halten sich lediglich an die von Käufer und Verkäufer als gelesen angeklickten und somit akzeptierten Nutzungsbedingungen.
Es obliegt dann wiederum dem Verkäufer, seinen (angeblichen) Rechtsanspruch gegen den Käufer durchzusetzen.
Zu 99% entscheidet der Käuferschutz immer gegen den Verkäufer.
Das ist richtig, ohne wenn und aber.
Auch wenn auf meiner Seite steht; dass ich verloren gegangene Pakete nicht hafte? Da man auf Nachfrage gerne auch versichert die Pakete erhalten kann?