Radfahrer, die Fußgänger gefährden - Warum darf ich die nicht umschubsen?
Bei und am EKZ sehe ich sehr oft Radfahrer auf dem falschen Radweg. Sehr beliebt ist es bei denen, dann um eine Hausecke nach links abzubiegen auf einen als reiner Fußgängerweg ausgeschilderter Weg. Der führt an einem Rewe und einem DM vorbei. Es gibt dort also reichlich Fußgänger mit schweren Taschen oder Einkaufswagen. Dass man durch die Hausecke nicht sehen, ob es dahinter frei ist, stört die Radler nicht.
Warum darf ich solche Leute nicht umschubsen? Die gefährden andere uns tun dann so, als seien sie im Recht.
Sollte mein Verhalten dann nicht als gerechtfertigte Notwehr gelten?
11 Antworten
Welcher Angriff auf welches geschützte Rechtsgut läge da deiner Meinung denn vor?
Siehe die Antwort von Kaenguruh. Allerdings wäre es wohl eher Nothilfe.
Das ist Selbstjustiz und die ist verboten.
Gut, daß du mir das sagst. Ich hätte das sonst nicht gewusst.
Frage gelesen?
Darf man Leute, die Radfahrer umschubsen, eigentlich erschießen? So, als gerechtfertigte Notwehr.
Du weißt schon, dass Du mit "Umschubsen" eine Straftat begehst. Findest du das in Ordnung?
Das ist die Voraussetzung bei Notwehr. Wenn du Notwehr begehst, machst du eine Straftat, die aber straffrei bleibt.
Es ist aber keine Notwehr, es ist Selbstjustiz, noch dazu vorwegnehmend. Eine Nötigung könnte vorliegen, muss aber nicht. Eine Ordnungswidrigkeit kannst Du anzeigen, mehr geht die Dich aber nicht an.
Hast du meine Frage nicht gelesen?
Daß es keine Notwehr ist, ist doch deren Grundlage. Was willst du mir also erzählen?
Hast Du meine Antwort nicht gelesen?
Sollte mein Verhalten dann nicht als gerechtfertigte Notwehr gelten?
Das war Deine Frage.
Und die Antwort ist: NEIN!
Es ist aber keine Notwehr, es ist Selbstjustiz,
Deine Antwort bezieht sich auf die jetzige Rechtslage. Meine Frage auf eine mögliche zukünftige, Deine Antwort hat also mit meiner Frage nichts zu tun.
Über weitere Kommentare von dir werde ich nicht informiert werden.
Blöderweise werde ich über Deine Kommentare informiert. Aber gut, frau weiß ja, was da drin steht.
Fragst du im Ernst?! Wenn du einfach zur Seite gehen kannst, liegt keine Notwehr vor, und du bist auch nicht der Verkehrsscheriff. Du möchtest nicht, dass ein derart umgeschubster Radfahrer mit dem Kopf auf das Pflaster schlägt, und sich ernsthaft verletzt, hoffe ich?
Hast du meine Frage gelesen? Wo behaupte ich, daß das Notwehr sei?
Was du hoffst, ist mir egal. Ich hoffe immer, daß niemand ins Krankenhaus muß, wegen etwas was ich zu verantworten habe.
"Sollte mein Verhalten dann nicht als gerechtfertigte Notwehr gelten?" - So steht es in deiner Frage, dafür kann ich nichts.
Genau. "Sollte". Die Bedeutung dieses Wortes kennst du?
Erklär sie mir bitte noch einmal - und nein, sollte nicht!
Das heißt, daß es nicht so ist. Aber unter gewissen Umständen denkbar wäre.
Ich sage eindeutig, daß es keine Notwehr ist.
wenn du das bei mir machst, dann schubse ich anschliessend dich um. Aber das wird richtig unangenehm.
Du weißt schon, daß die Leute, die ich umschubsen will, Nötigung begehen und g?diverse Ordnungswidrigkeiten? Du findest das in Ordnung?