Provisionsfrei für Käufer?

2 Antworten

Wenn im Angebot erwähnt wird, dass das Objekt "provisionsfrei für den Käufer ist", dann zahlt der Verkäufer die vereinbarte Provision.

Es gibt verschiedene, rechtlich zulässige Varianten, siehe hier:

https://www.gg-immobilien.de/aktuelles/maklerprovision/

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn die Wohnung für den Käufer provisionsfrei ist, dann übernimmt der Verkäufer diese Provision.

Nach neuester Rechtssprechung übernimmt sowieso der Verkäufer die Maklerprovision.

TheInvestor 
Fragesteller
 24.01.2022, 18:58

Die wird doch 50/50 geteilt. zeig mir mal den Artikel

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PlayadeMuro  24.01.2022, 19:01
@TheInvestor
  • Makler und Verkäufer vereinbaren eine reine Innenprovision, der Verkäufer zahlt also gänzlich die Courtage von z.B. sechs Prozent des Kaufpreises plus Mehrwertsteuer.
  • Auch eine reine Außenprovision ist zulässig, wenn der Käufer einen provisionspflichtigen Suchauftrag erteilt und der Makler zu diesem Zeitpunkt das spätere Kaufobjekt noch nicht akquiriert bzw. an der Hand hat hatte.
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lesterb42  25.01.2022, 10:13
Nach neuester Rechtssprechung übernimmt sowieso der Verkäufer die Maklerprovision.

Nicht bei unbebauten Grundstücken.

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PlayadeMuro  25.01.2022, 10:29
@lesterb42

Es kann sein, dass es so ist!

Kann aber auch sein, dass es nicht so ist!

Ich sag‘s Dir, wenn ich unser großes Grundstück in München verkaufen sollte!!! Was vermutlich nicht passieren wird!

In diesem Fall würde eine Maklerprovision so richtig reinhauen!

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lesterb42  25.01.2022, 10:30
@PlayadeMuro

Schade, dass ich dich aufgeregt habe. Das beste an deinem Beitrag sind die Ausrufungszeichen.

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immomuc  04.07.2022, 16:12

Es ist leider eine völlige Falschinformation, dass angeblich "nach neuester Rechtsprechung SOWIESO der Verkäufer die Maklerprovision" übernehmen würde.

Das neue Gesetz regelt lediglich, dass bei Privatkäufen der Käufer nicht mehr Provision zahlen soll als der Verkäufer. Das ist etwas völlig anderes als das, was Sie geschrieben haben, denn hier ist in erster Linie von Provisionsteilung zwischen Käufer und Verkäufer die Rede.

Darüber hinaus gilt die vorgenannte Neuregelung nicht für alle Verkäufe. Mehrfamilienhäuser oder gewerbliche Immobilien fallen z.B. nicht darunter.

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