Privates Handy auf Arbeit laden, wenn man es beruflich nutzt?

5 Antworten

rein theoretisch muss der Arbeitgeber die sichere Funktion seiner Geräte gewährleisten dies tut er über BGUV Prüfung, der alle Geräte auf Arbeit unterzogen werden, lädst du nun dein Handy gefährdest du also potentiell das "Stromnetz" des AG, er muss dein Geräte also entweder mit prüfen (Kulanz) oder kann dir eine Prüfung auferlegen, die du selbst bezahlen musst, wenn du es weiterhin nutzen willst.

Nutzt du dein Handy hingegen dienstlich weil der AG zu geizig ist eines zu stellen, solltest du ihn entweder auf diesen Hintergrund aufmerksam machen und so lange die Nutzung verweigern oder eine Zustimmung dazu erwirken, das klingt alles sehr theoretisch, ist aber tatsächlich im Fall der Fälle wichtiger als man denken mag. Ein bekannter hatte schon mal einen Fall bei sich in der Firma wo ein Privatgerät (kein Handy) sondern eine mobile Heizung für eine Störung gesorgt hatte, da konnte sich dann keiner mehr an die mündliche Freigabe erinnern, weil der Chef auch nur meinte wenn dir kalt ist kannst du dir ja ne Heizung von zu Hause mitbringen.

In deinem Fall mit der 2 Stufen Authentifizierung wird es hingegen vermutlich schon schwieriger die Schuld als AG komplett von sich zu wenden, denn dein Gerät muss ja zumindest im Netzwerk eingepflegt worden sein, dass du auf Eure IT Infrastruktur Zugriff hast, sprich es war nicht einfach unwissentlich nicht gesehen worden.

Unabhängig davon wird aber gerne in den schlechter bezahlten Berufen das Laden der privaten Smartphones als eine Art hohe Kostenbelastung für die Firma angesehen, kannst dir ja mal selber ausrechnen, was da für Poppelbeträge entstehen wenn jeder mA sein Smartphone pro Arbeitstag 1x komplett aufladen würde, was ja nun wirklich Praxisfremd ist. Und ist daher gerne untersagt.

In deinem Falle würde ich hingegen sagen, verbietet er es geht er ja potentiell das Risiko ein, das das Handy ausgeht und somit du deine dienstliche Arbeit damit nicht mehr ordentlich verrichten kannst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Lässt sich nicht beantworten. Wenn ihr für die Arbeit ein Smartphone braucht, muss die Firma eigentlich eines bereitstellen. In diesem Fall darf das private natürlich nicht geladen werden.

Wenn ihr rechtswidriger Weise das private Handy benutzen müsst, muss es zwangsläufig geladen werden. Ist zwar auf beiden Ebenen nicht erlaubt, aber muss dann wohl sein.

PS: auch wenn es nicht erlaubt ist, juckt es normalerweise niemanden wenn du dein Handy auf Arbeit auflädst.


Gipfelstuermer  09.05.2024, 11:54

rein theoretisch muss der Arbeitgegeber die sichere Funktion seiner Geräte gewährleisten dies tut er über BGUV Prüfung, der alle Geräte auf Arbeit unterzogen werden, lädst du nun dein Handy gefährdest du als Potentiell das "Stromnetz" des AG, er muss dein Geräte also entweder mit prüfen (Kulanz) oder kann dir eine Prüfung auferlegen, die du selbst bezahlen musst, wenn du es weiterhin nutzt.

Nutzt du dein Handy hingegen dienstlich weil der AG zu geizig ist eines zu stellen, solltest du ihn entweder auf diesen Hintergrund aufmerksam machen und so lange die Nutzung verweigern oder eine Zustimmung dazu erwirken, das klingt alles sehr theoretisch, ist aber tatsächlich im Fall der Fälle wichtiger als man denken mag. Ein bekannter hatte schon mal einen Fall bei sich in der Firma wo ein Privatgerät (kein Handy) sondern eine mobile Heizung für eine Störung gesorgt hatte, da konnte isch dann keiner mehr an die mündliche Freigabe erinnern, weil der Chef auch nur meinte wenn dir kalt ist kannst du dir ja ne Heizung von zu Hause mitbringen.

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Beim Aufladen braucht man das Handy gar nicht irgendwo anmelden. Wenn man einen USB Stecker ins Handy reinsteckt dann kann man auswählen das man das Telefon nur aufladen will.

Rein rechtlich gesehen darfst Du weder Strom beim Arbeitgeber abzapfen noch darfst Du private Geräte bei der Arbeit benutzen. Beides kann theoretisch zur Kündigung oder zur Abmahnung führen.

Wenn durch dein Handy oder durch sonstige mitgebrachte Dinge wie USB Sticks z. B. Viren ins Unternehmen eingeschleust werden, bist Du deinen Job los!

Weiterer Punkt: Elektrische Geräte, die während der Arbeit genutzt werden, müssen regelmäßig geprüft werden, damit sie keine Gefahr für den Arbeitnehmer darstellen. Schon alleine deshalb sind private Geräte am Arbeitsplatz unbedingt TABU!

https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/fach-themen/elektrotechnik/pruefung-elektrischer-anlagen-und-betriebsmittel/


Gipfelstuermer  09.05.2024, 12:06

Das ist aber sehr aus Sicht eines AG geschrieben die gelebte Praxis sieht leider sehr oft anders aus. Und ist auch nicht ganz so einfach wie du das darstellst.

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Rein rechtlich handelt es sich hierbei um Diebstahl.

Dass ihr euer privates Smartphone für die 2FA nutzt, halte ich für etwas bedenklich, weil über nicht kontrollierte Geräte auch Malware vorhanden sein und die Codes abgreifen kann... aber gut.

Vorher den Arbeitgeber fragen, ob das Aufladen des Smartphones erlaubt ist, dann ist alles in Ordnung.


Gipfelstuermer  09.05.2024, 12:10

Mir scheint es so, als ob hier die Privatgeräte in die Infrastruktur der IT mit eingebunden werden womit die Geräte grundsätzlich bekannt und vertraut sind, ich weiß nicht welche Schutzmechanismen da im Hintergrund greifen, vielleicht geht es aber auch nur um ein Wlan getrennt vom physisch getrennt Firmennetz, das geht aus der Frage nicht so genau hervor.

Fragen alleine reicht da leider nicht, was er heute okay findet, kann im Schadenfalls evtl. vergessen worden sein.

Diebstahl ist es nur dann, wenn es ohne dem Wissen stattgefunden hat.

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Natürlich.(solange es sich um ein Gerät vom AG handelt)


Singuli  29.02.2024, 23:29

Nein natürlich nicht. Elektrische Geräte und Arbeitsmittel müssen vom Arbeitgeber regelmäßig nach der DGUV auf Sicherheit geprüft werden. Den Link hab ich oben bei meiner Antwort reingeschrieben.

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