Privat Kauf ebay?

1 Antwort

§ 447 BGB, Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

War zwischen Euch ausdrücklich ein sendungsverfolgter Versand vereinbart?

Wenn nicht, dann muss der Verkäufer die Übergabe an den Versanddienstleister nicht nachweisen, es reicht üblicherweise aus, wenn er sie glaubhaft versichert.

Und im Zweifel reicht dafür auch eine Quittung vor Gericht.