Post vom Amtsgericht

 - (Tod, Erbe, Erbschaft)

9 Antworten

Ich würd sagen, ein Verstorbener hat Schulden hinterlassen. Die Gläubiger haben bei diesem letzten Termin die letzte Möglichkeit, vielleicht noch ein wenig von den ausstehenden Geldern zu erhalten, bevor sie die Restforderung endgültig abschreiben müssen.

Einsicht in das Schlussverzeichnis beim Nachlassgericht nehmen. Sind nur Schulden vorhanden, Erbe sofort ausschlagen. Die Frist fürs Ausschlagen beträgt 6 Wochen ab Kenntnis.

Beim Nachlassgericht Einsicht in die Schlussrechnung nehmen, ist kostenlos. Sind nur Schulden da, sofort Erbe ausschlagen. Die Frist beträgt 6 Wochen, danach bist du Erbe von Schulden.

...Insolvenzverfahren geht zu Ende, wird abgeschlossen. Ohne Geschichte drumherum kann man schlecht sagen, was das für dich bedeutet, inwieweit dich das betrifft. Gibts bei euch in der Region schon Telefon? Dann ruf doch einfach mal beim Nachlaßgericht an...

Wenn Du Gläubiger bist wirst Du geringfügig etwas bekommen. Ansonsten als Erbe wird nix mehr übrig bleiben.