Polizei benachrichtigt zettel an die Scheibe gelegt ist es trotzdem Fahrerflucht?
Hallo zusammen,
Habe letzte Woche einen Unfall mit meinem Lkw verursacht auf einem Real Parkplatz. Ich rief die Polizei an schilderte alles gab die Daten durch, als aber die Polizei nach ca 1 Std kam fuhr sie ohne die Aufnahme des Unfalls mit Blaulicht weiter. Ich rief mehrere male an und fragte was los sei sie sagten dass sie einen wichtigen Einsatz hätten und es dauern würde. Ich wartete noch eine halbe Stunde hinterließ auch ein Zettel an die Scheibe. Quasi habe ich die Polizei verständigt zettel hinterlassen fast 1.5 Stunden gewartet aber da ich auf der Arbeit war bin ich dann weiter gefahren . Jetzt kam ein Schreiben wegen Fahrerflucht wie soll ich handeln? Was kann man den noch machen als Polizei anrufen Daten hinterlegen wo soll das bitte eine Fahrerflucht sein?
Bitte um Rat
Danke im voraus
8 Antworten
Juristisch war das fahrerflucht, aber wenn du in Berufung gehst und das schilderst, könnte ich mir vorstellen, das sie Verständnis zeigen
Warum war das juristisch Fahrerflucht?
Er hat sowohl seine Daten zur Verfügung gestellt (sogar doppelt: Polizei und Auto) und er hat eine durchaus angemessene Zeit gewartet...
was hat das mit fahrerflucht zu tun? du hast es ja der polizei gemeldet
Theoretisch schon..
Schwierige Sachlage. Ich würde ich von einem Verkehrsfachanwalt vertreten lassen.
Wenn keine feststellungsbereiten Personen am Unfallort vorhanden
sind, muß jeder Unfallbeteiligte eine angemessene Zeit am Unfallort
warten. Die Dauer der Wartepflicht richtet sich nach den Umständen des
Einzelfalls, insbesondere der Tageszeit und der Schwere des
eingetretenen Schadens. Bei einem mittleren Sachschaden ist i.d.R.
mindestens 30 Minuten zu warten. Wenn während der Wartezeit keine
feststellungsbereite Person erscheint, darf der Unfallbeteiligte den
Unfallort verlassen. Er muß dann allerdings die Feststellungen
unverzüglich nachträglich ermöglichen.
Ich meine, du hast getan, was du konntest. Die Polizei, warum auch immer, aber nicht!
Die Wartezeit liegt je nach Unfallart zwischen 15 Minuten bei einem
Bagatellunfall und zwei Stunden bei einem Unfall mit Verletzten. Es kommt
hier auf den jeweiligen Einzelfall und die Umstände (Schadensart,
Unfallsituation, Verkehrsdichte, Tageszeit, Witterung) an. Je größer
der Schaden, desto länger sollte man warten. Wird die Unfallstelle
nach angemessener Wartezeit verlassen, so ist der Unfall unverzüglich
dem Geschädigten oder einer Polizeidienststelle in der Nähe zu
melden. Es ist nicht ausreichend, lediglich einen Zettel zu hinterlassen.
Nachträgliche Feststellung - die "goldene Brücke"
Handelt es sich um einen Unfall ohne bedeutenden Sachschaden (unter
1200 Euro) außerhalb des fließenden Verkehrs (Parkunfall),
so kann ein Unfallverursacher die "goldene Brücke" des §
142 Abs. 4 StGB nutzen. Der Verursacher muß binnen 24 Stunden
nach dem Unfall die notwendigen Feststellungen (s.o.) ermöglichen.
http://www.anwaltonline.org/verkehrsrecht/tips/verkehrsunfallschaden/unfallflucht.html
Habe wohl Schlechte Karten:(