Polenböller tp2 legal?
Darf man die sogenannten Polenböller tp2 (p1) in Deutschland legal besitzen?Darf man diese auch zünden um Hirsche zu verjagen?
4 Antworten
Der Schallerzeuger ist zugelassen, damit ist das verbiegen nach Deutschland erlaubt. Eine Lagerung allerdings nicht, viel mehr eine Aufbewahrung für Silvester schon, allerdings bräuchtest du eigentlich einen Bunker dafür.
Zum zünden bedarf es einen Grund, dazu zählt Silvester z.B nicht. Natürlich ist es möglich, dass du dennoch ohne Probleme zünden kannst, aber es könnte deshalb untersagt werden, wenn es Beschwerden gibt.
Normalerweise sollte das zünden unter dem Jahr auch angemeldet sein.
Ist die der Böller CE gekennzeichnet? Gibt es eine Kennzeichnung wie BAM-F2 ?
Falls die BAM nicht drauf ist oder nur BAM draufsteht sind die Illegal wenn sie legal sind und F2 oder F3 draufsteht darfst du sie nur an Silvester verwenden
Eine BAM-Kennzeichnung ist für Feuerwerkskörper schon lange nicht mehr notwendig. Feuerwerk der Kategorie F3 darf nur mit einer Befähigung dafür genutzt werden.
Der genannte Schallerzeuger (KAT.P1) hat eine CE-Kennzeichnung und Übertritt die maximale Füllmenge (NEM) nicht, weshalb er hierzulande legal ist.
Du denkst auch du weißt alles besser oder?
Was ist damit wohl gemeint. Unterlass die sinnfreien Kommentare einfach.
Hey, ich hab den 27er, und musste keine Befähigung nachweisen 😂
Du bist ziemlich unsympathisch und scheinbar hast du schon bei einfachen Wörtern starke Verständnis Probleme. Ich lass das mal so stehen, mir ist das relativ wie du irgendwelche Kommentare dazu abgibst, die sowieso ins nichts führen.
Und du scheinst etwas ignorant zu sein 🤔. Ich habe ja nur Tatsachen beschrieben
Wieso ist die Zombieapokalypse ausgebrochen und die Hirsche mutiert, sodass sie auf Menschen jagt machen und Menschenfleisch essen?
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Natürlich ist das nicht erlaubt Wildtiere damit zu verjagen ! Und nicht zugelassene Böller sind auch illegal in Deutschland !
Das sind Schallerzeuger und diese sind legal, da sie geprüft sind. Der Begriff Polenböller ist natürlich unangebracht gewesen und deshalb auch etwas missverständlich, doch wer sich nicht sicher auskennt, sollte solche Angaben lieber unterlassen.
Zum verjagen von Wildtieren ist das tatsächlich unter besonderen Umständen erlaubt, wie z.B zur Nutzung für den Flugbetrieb, um Tiere von dort zu vertrieben. Das ist zwar für Privatpersonen eher nicht der Fall, aber sowas und Ähnliches macht den ganzjährigen Gebrauch möglich.
Das schon, es gibt allerdings noch andere Gründe, die definitiv auch bei Privatpersonen anfallen können.
Nein, natürlich darf man damit keine Tiere verjagen
Unter entsprechenden Umständen schon. Zum Beispiel zur „Abschreckung“ in Landwirtschaft, im Schienenverkehr, am Flughafen oder beim jagen.
Allerdings trifft das natürlich nicht alles auf jegliche Person zu.
Nein, keine Polenböllern, sondern das genannte sind Schallerzeuger, welche zum Beispiel für diese Nutzung zugelassen sind. Diese dürfen ganzjährig nach Anmeldung, auch unter anderen Gründen, verwendet werden.
Nein, er hat den falschen Begriff genutzt. Der genannte Feuerwerkskörper (TP2) ist ein Schallerzeuger, der entsprechend genutzt werden darf. Viele zünden Schallerzeuger auch an Silvester ohne Begründung, was meistens auch möglich ist, da die Polizei von Unterbindung absieht. Nur so, wenn du dich mal gefragt hast, weshalb manche sagen, ihre sehr lauten Böller sind legal.
Es muss angezeigt werden, nicht angemeldet.