Pfändung wegen Rundfunkradio als Azubi?

3 Antworten

Solltest auf jeden Fall einen schriftlichen formlosen Widerspruch einlegen und entsprechende Nachweise in Kopie einreichen.

Eine rückwirkende Befreiung ist bis zu 3 Jahren möglich, wenn die Voraussetzungen für diesen Zeitraum erfüllt waren.

Wende Dich an die Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Die Befreiung kannst du auch rückwirkend einreichen, ggf. Mahngebühren zahlst du aber sicherlich.