Personalfragebogen: Vorbeschäftigungszeiten im laufenden Kalenderjahr
Hallo zusammen,
nochmals eine Fragen zum Peronalbogen: Wenn man einer nebenberuflichen Tätigkeit nachgegangen ist, wie verhält es sich mit der Angabe zu "Anzahl der Beschäftigungstage"? Beispiel: Ein steuerpflichtiges Arbeitsverhältnis wurde vom, 3. Februar bis 28. Februar ausgeführt, aber man hat nur 8 Tage a 8 Stunden gearbeitet? ->Nimmt man hier die Anzahl des formalen Beschäftigungsverhältnisses oder die geleisteten Arbeitstage?
Vielen Dank!
P.
1 Antwort
ch würd die formalen nehmen. Also z.B. alle Werktage Februar,w enn ich im Februar beschäftigt wurde. denn darüber läuft ja der Vertrag?
Sprich: das würde ich in Übereinstimmung bringen, Vertrag und Anzahl der Beschäftigungstage
Wie das nachher real aussah.. naja.
Warst Du auf Honorarbasis, also quasi Abruf dort.. dann die eralen tage, die 8.