Persönliche Haftung als Kellner?
Hallo, ich arbeite selbst nicht in der Gastronomie, aber mich würde interessieren wer dafür haftet, wenn dem Kellner ein Glas auf dem Tablett umfällt oder vom Tablett fällt.
Darf der Wirt das seinen Angestellten in rechnung stellen?
Und was ist, wenn das verschüttete Getränk auf der Kleidung eines Gastes landet? Haftet hier auch der Kellner persönlich, Oder haftet der Inhaber/AG?
6 Antworten
Bei einfacher Fahrlässigkeit ist das das Problem des AG.
Gegenüber dem Kunden haftet zwar auch der Kellner persönlich, aber der AG hat ihn von den Ansprüchen freizustellen.
Leichteste Fahrlässigkeit = Der Arbeitgeber zahlt
Mittlere Fahrlässigkeit = AG und AN teilen den Schaden
Grobe Fahrlässigkeit = AN zahlt alleine
Wobei der Arbeitgeber großzügiger sein kann.
Meist ist das ein Haftungsfall für den Betrieb, da meist eine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz fehlt. Leider sieht es in der Praxis anders aus und die Gastronomen meinen das auch hier das Verursacherprinzip gelte.
Die im Service sind manchmal echt arm dran. Meist Mindestlohn und dann auch noch Lohnabzug, wenn ein Glas umfällt.
Sollten solche "Fälle" nicht eigentlich im Preis einkalkuliert sein?
...denke, das der Inhaber dafür haften muß.
Arbeitgeberhaftung, es sei denn, es wäre grober Vorsatz