Persönliche Haftung als Kellner?

6 Antworten

Bei einfacher Fahrlässigkeit ist das das Problem des AG.

Gegenüber dem Kunden haftet zwar auch der Kellner persönlich, aber der AG hat ihn von den Ansprüchen freizustellen.

Leichteste Fahrlässigkeit = Der Arbeitgeber zahlt

Mittlere Fahrlässigkeit = AG und AN teilen den Schaden

Grobe Fahrlässigkeit = AN zahlt alleine

Wobei der Arbeitgeber großzügiger sein kann.

Meist ist das ein Haftungsfall für den Betrieb, da meist eine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz fehlt. Leider sieht es in der Praxis anders aus und die Gastronomen meinen das auch hier das Verursacherprinzip gelte.

Dinendal87 
Fragesteller
 17.07.2019, 21:10

Die im Service sind manchmal echt arm dran. Meist Mindestlohn und dann auch noch Lohnabzug, wenn ein Glas umfällt.

Sollten solche "Fälle" nicht eigentlich im Preis einkalkuliert sein?

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...denke, das der Inhaber dafür haften muß.

Arbeitgeberhaftung, es sei denn, es wäre grober Vorsatz