Parken in einer Wendeschleife

5 Antworten

Der Nachbar ist im Recht. Ein Wendekreis ist für den fließenden Verkehr nicht für den ruhenden Verkehr.

elfie1411 
Fragesteller
 19.04.2010, 14:52

Ich muss dazu sagen: In unserer Strasse stehen 5 Häuser und es ist eine Sackgasse, also nichts mit fließendem Verkehr. Die Männer sind tagsüber auf der Arbeit und stören niemanden. Sie behindern doch keinen Verkehr.

Alte Frage, aber so falsche Antworten dass die nich einfach so stehen bleiben können, die Frage kommt sicher öfters mal auf. Kurfassung: Der Nachbar hat Unrecht. Parkverbote werden im § 12 Abs. 3 StVO geregelt, und da heißt es:

»Das Parken ist unzulässig (1.)vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, (2.) wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert, (3.) vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber, (4.) über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 laufende Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist, (5.) vor Bordsteinabsenkungen.«

Weiter gibt es noch einen Beschluss vom OLG Brandenburg vom 03.11.2003, Az. 1 Ss (OWi) 218 Z/03: Das Parken im Wendebereich ist kein Parken in einer scharfen Kurve, Parkverbot besteht da nur wenn es entsprechend ausgeschildert ist.

Weblinks zum § und zum Urteil: http://bitly.com/myLrzA

MfG Oli

P.S.: Ich bin kein Anwalt, dieser Beitrag soll keine Rechtsberatung i.S.d. Anwaltsverordnung darstellen.

P.P.S.: Der Wendekreis gehört Euch nicht, auch wenn Ihr als Anwohner die Erschließung mitfinanziert habt. Eigentümer ist die Kommune, es sei denn, es ist eine Privatstraße.

Hallo Oli! Danke für die ausführliche Antwort. Ja, es ist zwar schon lange her und die Gemüter haben sich auch schon wieder beruhigt, aber Du hast Recht, vielleicht betrifft es ja auch noch andere, die mal vor diesem Problem stehen. Wir haben vom Ordnungsamt Schwedt genau die selbe Antwort erhalten und die Nachbarn haben es dann auch eingesehen, zumindestens wird nicht mehr gemeckert. Und wir grüßen uns noch!!! :-)

Also dann! L.G. elfie1411

Die Bauarbeiter verschwinden, aber der Ärger bleibt.

Dann sollen die sich doch mit 'ner Buddel beim Nachbarn für seine Freundlichkeit und Geduld bedanken.

Wenn der Nachbar irgendwelchen verkehrsberuhigenden Maßnahmen macht, Blumenkübel auf seiner Seite, damit ist niemandem geholfen, erst recht nicht, wenn die Behörde dort Halte- oder Parkverbotsschilder aufstellt.

Bevor die Athmosphäre gänzlich vergiftet ist, ist eine Buddel genau das richtige.

Wenn es kein Parkverbot- Schild gibt, kann dort jeder parken.

pilot350  19.04.2010, 14:49

falsch im Wendekreis nicht.