Parken vor der Garage?

6 Antworten

Ein Wegrecht ist ein Recht, das Grundstück des Nachbarn oder auch irgend was, passieren oder befahren zu dürfen. Ein Wegrecht muss im Grundbuch eingetragen sein, da es sich um einen Vertrag zwischen zwei Parteien handelt. Wer ein Wegrecht hat, darf dieses aber nicht zu anderen Zwecken wie parkieren eines Fahrezuges usw. ausnützen.

Häng eines dieser Schilder an deine Garage: "Ein/Ausfahrt Tag und Nacht freihalten" und dann noch der Hinwesi dass bei nichteinhaltung kostenpflichtig Abgeschleppt wird.

Ronny001  29.03.2013, 15:52

Achtung, wer einen Auftrag zum Abschleppen eines Fahrzeuges erteilt, ist kostenpflichtig, das heisst, der Auftraggeber bezahlt. Willst Du das Geld einfordern, musst Du den Rechtsweg einschalten.

schatzistrudel 
Fragesteller
 29.03.2013, 17:37

Danke, die Garage ist ja frei, es geht nur darum, dass ich ein rumkurbeln habe, weil es halt die letzte vor der Sackgasse ist. Es wird meine Garage nicht blockiert.

schatzistrudel 
Fragesteller
 29.03.2013, 17:39

Ausfahrt ist ja frei, es geht nur um die kurbelei, wenns denn auch einfacher geht und natürlich als Nachbar so eine nette Antwort, wenns denn auch freundlicher gehen würde.

Worauf begründet er sein Recht? Gibt es da etwas schriftliches? Wegerecht muss schriftlich vereinbart sein. Ansonsten muss er Wege frei lassen, dass andere vorbei kommen.

Zu klären wäre, ob er beim Katasteramt ein eingetragenes Wegerecht hat.

Sonst ist es ungültig.

hallo

ein wegerecht berechtigt zum benutzen und nicht zur dauerhaften blockierung . und mietgaragen , sind nur die garagen und das befahren dahin und raus .die zufahrten sind nicht für parkmöglichkeiten geschaffen worden

gruss