Parken vor privatem Stellplatz?

6 Antworten

Beim Parken gegenüber von Ausfahrten gilt, dass es zumutbar ist, dass der Ausfahrende einmalig rangieren muß, um rauszukommen. Ich vermute, dass das auf Deine Situation übertragbar ist.

Der Parkplatz muss problemlos zu befahren und wieder zu verlassen sein. Das muss aber nicht in einem Zug moeglich sein. Ein wenig rangieren ist zumutbar.

Faustregel: Es sollten mindestens 3 Meter Abstand zwischen der Ausfahrt und dem gegenueber parkenden Fahrzeug bleiben.

Gibt es aber einen Mindestabstand, den er zu meinem Auto lassen muss?

Als Faustregel gelten drei Meter.

Ich habe hier täglich Probleme beim Ein- aber vor allem beim Ausparken.

Einen Anspruch auf "direkte Fahrt" hast Du nicht. Ein "dreizügiges Rangieren" beispielsweise ist zumutbar und stellt keine Behinderung dar.

Lies Dir mal den Paragrafen , Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung zum Thema "Behindern" durch, dann ist die Antwort auf Deine Frage erledigt.

Grundregel §1:

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

In Deutschland ist faktisch alles erlaubt, was nicht expressis verbis verboten ist. Wenn der Abstand zu gering ist, rede mit dem Parker, ob er evtl. noch ein paar Zentimeter rechts ran fahren kann.