Papa plötzlich verstorben, Wohnung, was passiert?
Hallo,
mein Papa ist am 25.06 plötzlich verstorben, er lebte vom Amt, sprich das Amt hat die Wohnung finanziert (er hat das Geld auf sein Konto bekommen und er hat das der immobilie überwiesen). Amt weiß Bescheid, dass Papa tot ist (Sterbeurkunde bekommen) und stellt die Zahlung ein. Jetzt habe ich ein Schreiben vom Mieter bekommen, dass ich die Wohnung weiter zahlen soll, es ist eine 1-Raum Wohnung die monatl. 519 Euro kostet, ich habe die Wohnung schon gekündigt und muss dementsprechend 3 Monate weiter zahlen.
Papa hatte 4000 Euro auf sein Konto gehabt, womit ich die Beerdigung finanziere, demnach muss ich ja auch das Erbe antreten,weil sonst muss ich das ganze Geld zurück zahlen meinte der Bestatter. Wie ich durch meine Halb-Schwester erfahren habe, hat Papa eine Sterbeversicherung, die über die Bank läuft, muss ich mich dann jetzt da melden ? oder wie läuft das ganze ab?
Ich wollte jetzt mal fragen, weil ich wirklich über nichts Bescheid weiß. Wann soll ich der Bank bescheid geben ? und muss ich wirklich 3 Monate volle Miete zahlen?
Ich bin derzeit Schwanger und ziehe nächsten Monat mit meinen Partner in eine 3 Raum Wohnung, ich muss meine Miete bis ende Sept. bezahlen, dann die neue Wohnung mit meinen Partner + Papa´s Wohnung, ich bekomme das finanziell natürlich nicht hin und befinde mich gerade in einem ziemlichen Loch.. Was kann ich da jetzt am besten machen??
Danke für euer Rat!
7 Antworten
Du muß zwar die Beerdigung bezahlen, bzw es der Bank melden damit du das Geld für die Beerdigung zurück bekommst. Melde es so schnell wie Möglich der Bank mit der Sterbeurkunde! Das Erbe mußt du aber nicht antreten. Dann muß der Vermieter sehen wo er das Geld her bekommt.
Hallo, was die Wohnung betrifft hat der Erbe nach § 580 BGB ein Kündigungsrecht mit gesetzlicher Frist; da Du, wie Du schreibst, bereits gekündigt hast, hast Du ja auch das Erbe angenommen, sonst hättest du ja nicht die Wohnung Deines Papa als Nichterbin kündigen können;
was die Sterbeversicherung betrifft, müsstest Du einmal klären, wer der Berechtigte der Versicherung ist; die Versicherungssumme fällt nicht in den Nachlass, sondern steht der Person zu, die in der Versicherung als Berechtigter genannt ist;
sollte da eine andere Person als Du und/oder Deine Schwester genannt sein, bekommt diese Person die Versicherungssumme ausbezahlt;
nach BGB hat der Erbe auch die Bestattungskosten zu tragen;
schlägst Du das Erbe aus, dann fällst Du aus der Erbfolge raus, sollte keine andere Person als Erbe festgestellt werden, fällt das Erbe an den Staat, der dann aus dem vorhandenen Nachlass die Bestattungskosten bis zur Höhe der Erbschaft übernimmt;
sollte der Staat die Bestattungskosten übernehmen und ist somit kein Erbe vorhanden, dann kann von Dir bzw. Dir und Deiner Schwester trotzdem der Kostenaufwand für die Bestattung gefordert werden, da sich die Übernahme dieser Kosten nach der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung regelt und da seid ihr beide zumindest dem Gesetze nach eurem Vater gegenüber unterhaltspflchtig;
leider stehe ich komplett alleine da.
Sie wird nichts dazu geben und hält sich aus allem raus, genauso wie seine anderen Kinder. Sie hatte nur gemeint, dass Papa eine Sterbeversicherung hat und das wars.
Die Ausschlagung musst Du innerhalb der Frist gegenüber dem Amtsgericht nach § 1945 BGB erklären, der Gang zum Notar ist nicht hilfreich, da eine notarielle Beurkundung der Ausschlagung nicht erforderlich ist; geh direkt zum Amtsgericht Nachlassgericht und schildere dort den Sachverhalt;
soweit Du die Beerdigungskosten aus dem Nachlass gezahlt hast (hast Du denn eine entsprechende Kontovollmacht für das Konto des Papa?), gehören diese Kosten zu den Nachlassverbindlichkeiten und sind vom vorhandenen Nachlass vorab abzuziehen;
hallo, konntest Du dann trotzdem bei der Bank die Bezahlung der Beerdigungskosten veranlassen oder hast Du das Geld selber vorausbezahlt,
er hat mir damals sein PIN gegeben und ich habe dann immer die Summe x abgehoben und bezahlt
Aus deinem Text entnehme ich, dass du bisher bei deinem Vater gewohnt hast.
Von was hast du denn bisher gelebt? Arbeitest du? Wie alt bist du?
es ist eine 1-Raum Wohnung die monatl. 519 Euro kostet,
Kann ich nicht glauben oder meinst du ein Zimmer, Küche, Bad?
demnach muss ich ja auch das Erbe antreten,weil sonst muss ich das ganze Geld zurück zahlen
Nein musst du nicht. Du hast ja das Geld deines Vaters nur für seine Beerdigung verwendet.
und muss ich wirklich 3 Monate volle Miete zahlen?
Kommt darauf an ob du bisher auch in der Wohnung gewohnt hast.
Wie ich durch meine Halb-Schwester erfahren habe, hat Papa eine Sterbeversicherung, die über die Bank läuft,
Bedeutet du musst der Bank die Sterbeurkunde deines Vaters zuschicken und die werden dann die Versicherungssumme an die Bezugsberechtigte die in der Police steht auszahlen. Ob du diese Bezugsberechtigte bist, kann dir nur die Bank mitteilen. Diese Sterbeversicherung hat mit dem Erbe (wenn ein Bezugsberechtigte vermerkt ist) nichts zu tun.
Mein Papa hat allein in seiner Wohnung gelebt (1 Raum - Wohnzimmer, Küche Bad)
Ich habe meine eigene zwei Raum Wohnung, wo ich mit meinen Partner wohne. Aber aufgrund Familienzuwachs ziehen wir natürlich in einer größeren Wohnung. Ich bin Angestellte, Medizinische Fachangestellte und bin 23 Jahre alt.
Ok danke, ich werde Heute zur Bank gehen und mal gucken, Danke
Schau mal in den Mietvertrag, normalerweise gibt es im Todesfall ein Sonderkündigungsrecht mit verkürzter Frist.
ich habe keine Vollmacht :/