Pädagogisch nicht wertvolle Strafarbeit in Bayern erlaub?

5 Antworten

Entwürdigende Strafen und körperliche Züchtigung sind generell verboten und nein, nicht alles was der Fantasie eines Lehrerkopfes entspringt ist eine gerechtfertigte Strafe und muss gemacht werden. x-Mal einen Satz schreiben ist ebenso verboten wie das unsinnige Abschreiben von Schulordungen. Ziel ist Einsicht und es soll eine erzieherische Maßnahme sein, keine Strafe die verängstigt oder den Schüler demütigt. Schulen sind keine Strafanstalten

warum sollte das nicht erlaubt sein? soll ja schliesslich eine strafe sein!

Über den pädagogischen Wert entscheidet der Lehrer - nicht der Schüler.

Ja klar, soll ja eine Strafe sein

Wer entscheidet denn über pädagogisch wertvolle Strafen?? Du? Wenn du eine Strafarbeit bekommen hast, musst du sie auch abarbeiten.