Online Verkauf im Ausland?
Liebe Community,
ich habe eine Frage bezüglich Verkaufs und Versands innerhalb Europas. Aktuell betreibe ich einen E-Commerce-Shop, der sich auf den Verkauf von Beleuchtung und Leuchtmitteln in Deutschland spezialisiert hat.
Um mein Geschäft zu erweitern, plane ich, zuerst mein Versandgebiet auf Europa auszudehnen und anschließend international zu expandieren. Die ersten Schritte hierfür sind zum Glück recht einfach und übersichtlich:
1. Website in verschiedene Sprachen übersetzen und optimieren
2. Versandtarife kalkulieren
3. Erweiterung meiner bestehenden Werbung auf die neuen Zielgruppen
Aktuell frankiere ich die Sendungen selbst über mein DHL Geschäftskundenkonto. Die einzige Änderung in der Hinsicht wäre, eine andere Empfängeradresse außerhalb Deutschlands anzugeben und das Paket dementsprechend ins Ausland zu versenden.
Jedoch habe ich recherchiert und festgestellt, dass für gewerblichen Versand und Verkauf ins Ausland bestimmte Lizenzen und Erlaubnisse für das Zielland benötigt werden. Zum Beispiel braucht man in Österreich einen Bevollmächtigten, der für den entstehenden Verpackungsmüll verantwortlich ist.
Da es für mich finanziell und zeitlich nicht machbar ist, für jedes Zielland die Versandbedingungen zu recherchieren und die erforderlichen Dokumente zu beantragen, überlege ich, einen Fulfillment-Anbieter zu engagieren.
Nach Kontaktaufnahme mit verschiedenen Anbietern habe ich einen idealen Partner gefunden, der mein Geschäftsmodell perfekt ergänzt und meinen Anforderungen gerecht wird. Allerdings wurde mir mitgeteilt, dass der Anbieter nicht für die notwendigen Lizenzen für den Auslandsversand zuständig ist und ich mich selbst darum kümmern muss.
Das bringt mich wieder zum Ausgangspunkt zurück. Daher meine Frage: Wenn mein Logistikpartner meine Ware in verschiedene Länder versendet, sollte er nicht die erforderlichen Erlaubnisse vorweisen müssen, oder muss ich letztendlich selbst dafür haften?
Es erscheint mir seltsam, da viele Fulfillment-Anbieter mit einem “einfachen internationalen Versand” werben. Wenn es jedoch so ist, wie ich vermute, wäre das alles andere als einfach.
Ich freue mich auf hilfreiche Antworten.
2 Antworten
Erstmal: Es geht nicht um Lizenzen, sondern um Gebühren. Es geht auch nicht nur um Verpackung, sondern zusätzlich um die Ware selbst. Zudem solltest Du begrifflich klar zwischen EU und Europa differenzieren.
EU-weit einheitlich ist nur die Meldesystematik für Elektroschrott und Batterien. Bei allem Anderen sind die EU-Länder nur in der Pflicht, ein System einzuführen, aber nicht, es einheitlich zu zu gestalten.
Frankreich hat sich z. B. dazu entschlossen, von einer Umweltsau zum Vorreiter zu werden und ohne Abstimmung mit anderen EU-Ländern ein nationalistisches Bollwerk mit Pseudo-gemeinschaftlichen Anleihen hingelegt. Dabei hätte man relativ einfach schon gute und flexible auf die EU adaptierbaren Systematiken aus z. B. skandinavischen Ländern nutzen können.
Verbunden ist das übrigens mit der Planung und tlws. Erfüllung von Recyclingquoten.
Es ist auch nicht nur die Gebühr zu beachten, sondern auch die Anbringung der s. g. Sortierhinweise auf der Verpackung. Das gibt es bisher in noch wenigen EU-Ländern, wird aber überall kommen.
... und da Du Elektroartikel versendest, kommt noch tlws. die Belabelung mit einem Reparaturindex hinzu.
Bzgl. Verpackung musst Du übrigens auch in Deutschland Verpackungen melden. Du verpackst die Ware in Versandkartons und nutzt vermutlich auch Füllmaterial.
Wer verpflichtet ist zu melden, folgt übrigens dem (Mehrwert-)Steuerrecht. Faktisch bedeutet das, dass derjenige, der als Rechnungsaussteller genannt ist, die Pflicht hat.
Zum Beispiel braucht man in Österreich einen Bevollmächtigten, der für den entstehenden Verpackungsmüll verantwortlich ist.
Auch den Bevollmächtigten benötigt man nicht nur für die Verpackung. In End-Effekt geht es darum, dass die Behörden ein inländischen Unternehmen (genauer: Eine inländische Steuernummer) besser greifen können.
Noch ein Hinweis: Du musst bei grenzüberschreitendem Inner-EU-Warenverkehr die IntraStat-Meldung an das Statistische Bundesamt durchführen. Das ist quasi einen "kleine Zollerklärung".
also die Lizenzen musst du dir genau wie hier in Deutschland- musst du ja schon haben- sonst hättest du dich ja Strafbar gemacht, wenn du schon was verkauft hättest.
du musst dich besser informieren.
2 gibt immer 2 arten von Anbietern- die die dir nur die Platform zur verfügung stellen, zum Verkauf( dann musst du die Ware aus deinem eigenen lager versenden.
und die anbieter die auch ein eigenes Lager haben- dann geht de rVersand von dort aus- du musst aber weiterhin deine Gewerbilichen Pflichten erfüllen. VErpackungsgesetz, Gesetzt für Elektronische Bauteile-
Ob sich dein Produkt lohnt- musst du dir aber im Vorraus selber ausrechnen- immerhin musst du ja sowieso alles durchkalkulieren- da du ja auch Rechnungen ausstellst und die anderen steuersetze in deiner buchlatung richtig verbuchen musst.