Nur für Menschen mit Geschlechtsidentitätskrise?

3 Antworten

Hallo Sam, es ist leider nicht ganz klar, worauf du dich hier beziehst.

Falls du den Ergänzungsausweis meinst, so richtet sich dieser explizit an trans* Personen. Er ist zudem nur in Kombination mit dem Personalausweis gültig. Ich sehe ehrlich gesagt nicht, wie er für Personen mit einem Hintergrund wie deinem von Nutzen ist.

Alles Gute

Ein Fehler der heutigen Zeit... Man sucht Schubladen und Ausweise der Zugehörigkeit.

Wenn du Probleme infolge Missbrauch hast und infolge Idenditätsproblem, dann musst du einen Arzt/ Psychologen aufsuchen. Ein Ausweis und Gruppenzugehörigkeit hilft dir nicht.


Sam911xl 
Fragesteller
 08.02.2023, 14:34

Habe ich alles schon hinter mir. Genau so wie Gutachten etc.

Nichts desto trotz lehnt man meine Änderung des Vornamens immer noch ab. Bin mittlerweile 47 Jahre alt & habe damit schon seit nunmehr 35 Jahren zu kämpfen. Finde es ehrlich gesagt schade das du so über mein Erlebnis denkst. Mein eigentlicher Vorname steht mir immer noch tagtäglich im Weg.

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warning534  08.02.2023, 17:13
@Sam911xl

Sorry, ich denke nicht negativ über dich oder gar über die Erlebnisse. Mir geht es um den Ausweis. Die Frage war für mich (unbd sicger aucg für andere) so verständlich, dass du einen besonderen Ausweis (Schwerbehindertenausweiws / oder welchen auch immer) beantragen wolltest. Es war nicht ersichtlich, dass Du im Personalausweis eine Änderung des Vornamens veranlassen willst. Das ist erst mit deinem Kommentar erkenntlich.

Die Vorschriften des Gesetzes über die Änderung von Familien- und Vornamen werden von den Ländern als eigene Angelegenheit ausgeführt. Die Zuständigkeit der Namens­änderungs­behörden ist in den Bundes­ländern unterschiedlich geregelt.

Solltest Du dich als Frau fühlen ist es etws anders. Transgender fallen nicht unter das Namensänderungsgesetz. Bevor sie einen neuen Namen wählen können, müssen sie zunächst eine Geschlechtsänderung erwirken im Rahmen des Transsexuellen-Gesetzes. Ein Gericht beschließt dann sowohl die Änderung des Geschlechts als auch die Änderung des Vornamens, daran ist das Standesamt dann gebunden.

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Nein, das würde ja auch keinen Sinn machen weil es da keinen Zusammenhang gibt.