Notar - Erbschaft Haus?

7 Antworten

Ein Erbvertrag wäre möglich. Ihr verpflichtet euch zum Unterhalt des Hauses und zur Pflege der Mutter, die Mutter verpflichtet sich, das Haus an die Tochter zu übertragen.

Es ist zwar lt. der Mutter ein Testament da und das Haus bekommt meine Freundin auf jedenfall, doch dies kann man halt wie man lustig ist ändern;)

Ob die Mutter dieses Testament noch ändern kann- kommt darauf an, wer es erstellt hat (ein gemeinsames Testament mit dem Ehemann?), ob dann eine einseitige Änderung vorgesehen wurde.

Ansonsten bahnt sich der typische Streit unter Geschwistern an: zum einen müsst ihr euch nicht kümmern, nur weil ihr in der Nähe wohnt - oder wohnt ihr mietfrei im Elternhaus - es ist eure freie Entscheidung, zum anderen woher soll Bruder wissen, ob Mama eure Dienstleistungen nicht bereits jetzt entlohnt?

Wäre es meine Mutter: und ich bin an der Übernahme des Hauses interessiert- würde ich sie davon überzeugen mir das Haus bereits jetzt zu übertragen, ich bezahle meinen Bruder aus und Mama bekommt ein lebenslanges, unentgeltliches Wohnrecht.

Wenn ich das Haus nicht für den Eigenbedarf benötige- würde ich es im Erbfall gemeinsam mit dem Bruder verkaufen. Dann würde ich dies aber auch bereits so kommunizieren.

Und du - hast dich aus dem Thema raus zu halten- entweder du hilfst jetzt, weil du helfen willst- oder lässt es, bzw, handelst bei Schwiegermutter einen Stundenlohn aus.

Und ein eigenes Testament kann man ändern, so oft man will- deine Idee funktioniert nicht.

Dem Bruder steht mal mindestens der Pflichtteil zu und den kann man auch per Testament nicht ausschliessen.

Die Tochter muss ihn auf alle Fälle auszahlen.

Nein, selbstredend kann die Mutter ihr Testament immer ändern.

Lurch123532  27.06.2021, 09:04

Ein Berliner Testament kann nicht geändert werden.

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LydiaDonner  27.06.2021, 09:40
@Lurch123532

Nur wenn drin steht, dass es nach dem Tod des anderen nicht geändert werden darf.

Und vor dem Tod eines der Ehepartner kann es jederzeit geändert werden.

Was hier völlig uninteressant ist.

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Lurch123532  27.06.2021, 16:50
@LydiaDonner

richtig, und das Testament gibt es bereits. Da ist die Frage, hat der Ehepartner da mit unterschrieben und handelt es sich hier nicht um das doch recht übliche "Berliner Testament".

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Zu Lebzeiten darf sie machen was sie will. Auch 5min vor ihrem tot das Testament ändern. Das ist leider so. Ihr Besitz. Ihre Entscheidung.

Lasst ein Vorkaufsrecht ins Grundbuch eintragen. Das ist der einzig mit bekannte weg etwas Sicherheit zu bekommen.

Erbe oder vorkauf. Den Pflichtanteil am Erbe müsst ihr dem Bruder so oder so auszahlen.

Lurch123532  27.06.2021, 09:05

Ein Berliner Testament kann nicht geändert werden.

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LydiaDonner  27.06.2021, 09:51
@Lurch123532

Nur, wenn auch drin steht, dass es nicht geändert werden darf.

Und solange beide Ehepartner noch leben, dürfen sie auch ein Berliner Testament noch ändern.

Was willst Du mit einem Berliner Testament?

Hier geht es nicht um Eheleute.

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Lurch123532  27.06.2021, 12:03
@LydiaDonner

Existiert bereits ein Berliner Testament (lt. Mutter gibt es ein Testament), dann kann die Mutter es nicht mehr ändern.

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LydiaDonner  27.06.2021, 12:35
@Lurch123532

Das ist falsch.

Das muss im Berliner Testament ganz eindeutig drinstehen, dass es nicht geändert werden darf.

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Es gibt keine Testamente, die man nicht ändern kann. Dem Bruder deiner Freundin steht auf jeden Fall ein Pflichtteil zu.

Übrigens würde dies auch zutreffen, wenn gar kein Testament existiert (gesetzliche Erbfolge).

LydiaDonner  27.06.2021, 09:49

Nein. Wenn kein Testament existiert, erhielte der Bruder seinen vollen Erbteil.

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Katharina010  27.06.2021, 09:52
@LydiaDonner

Hm - in diesem Falle wären Pflichtteil und Erbteil aber identisch oder irre ich mich?

Beide Kinder erben jeweils 50% der Erbmasse. Der Pflichtteil ist 50% des Erbteils. Ach so, dann würde der Bruder nur 25% der Erbmasse erhalten? Dann wäre das in der Tat nicht identisch und du hättest recht - mein Denkfehler! :-)

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