Non-disclosure Agreement / Geheimhaltungsvereinbarung - eine gute umfassende Vorlage?
Hallo Ihr lieben.
Ich habe ein Videospielkonzept, dass unter der Voraussetzung, von einem Kompetenten und zuverlässigen Team umgesetzt zu werden verspricht, ein Millionengeschäft werden zu können. Um diese entsprechend vorbehaltlos kommunizieren zu können, benötige ich eine Geheimhaltungsvereinbarung, bei der die unterschreibende Person
- die umfassende Geheimhaltung (soll auch Familie, Freunde etc. einbeziehen)
- die Unterlassung der Verwendung geistigen Eigentums in Teilen und Gänze
- die Unterlassung der Erstellung anlehnender Inhalte bzw. Plagiatismus
unterschreibt, sodass es rechtskräftig im Falle der Nichteinhaltung ist? Ich finde hierzu online nur generische Standardverträge, die entweder nicht wasserdicht wirken oder wieder die Erstellung eines Accounts unter Angabe persönlicher Daten erfordern, um das erstellte Dokument vielleicht beziehen zu können. Für Hilfe bin ich sehr Dankbar!
Hierzu eine dem teilweisen Niveau dieser Seite geschuldete Anmerkung: Mir ist es ernst und ich halte schon über 10 Jahre Kontakte zu Menschen, die in der Branche beruflich tätig sind. Hier schreibt kein gerade volljährig gewordener Träumer mit Wahnvorstellungen. ;)
1 Antwort
Nachfolgend eine, die ich in meiner Firma verwende. Da einfach Deine Zusatzwünsche aufführen.
Vertraulichkeitserklärung
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und
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– nachfolgend „Partei oder Parteien“ genannt –
erklären sich verbindlich einverstanden mit dem Folgenden und allen daraus resultierenden Verpflichtungen:
(1) Die Parteien beabsichtigen, vertrauliche Informationen betreffend der jeweils anderen Partei und seiner Inhaber mündlich oder schriftlich voneinander zu beziehen. Alle derartigen Informationen werden im Folgenden als "Vertrauliche Informationen" bezeichnet. Unter den nachfolgend aufgeführten Bedingungen sind die Parteien bereit, der jeweils anderen Partei Vertrauliche Informationen zur Verfügung zu stellen.
(2) Als Vertrauliche Informationen gelten nicht solche Informationen, die entweder für jedermann öffentlich zugänglich sind bzw. werden oder aus öffentlich zugänglichen bzw. zugänglich gewordenen Informationen abgeleitet werden können.
(3) Die Parteien verpflichten sich, die Gespräche selbst sowie die Namen der involvierten Unternehmen und Personen, die Interesse an einer Veräußerung oder einem Kauf zeigen, mit unbedingter Vertraulichkeit zu behandeln, soweit gesetzliche Verpflichtungen dem nicht entgegenstehen.
(4) Vertrauliche Informationen dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung der jeweils anderen Partei, nicht an Dritte weitergeben werden. Als Dritte gelten nicht verbundene und Tochterunternehmen sowie Gesellschafter, Beirat, Berater, Industrie- und Finanzierungspartner er Parteien, soweit diese sich dieser Vertraulichkeitserklärung im Wege einer Überbindung unterwerfen, einer gleichwertigen Verschwiegenheitserklärung unterliegen oder von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Die Parteien verpflichten sich weiter, den Kreis der Personen, die Zugang zu den Vertraulichen Informationen erhalten, auf das absolut notwendige Mindestmaß zur Beurteilung eines möglichen Erwerbs bzw. Verkaufs zu beschränken. Die Parteien verpflichten sich insbesondere dazu, für die Einhaltung der hier geregelten Vertraulichkeit der Personen zu sorgen, denen die Parteien Vertrauliche Informationen zugänglich gemacht haben und haften auch für deren Verstöße.
(5) Die Parteien verpflichten sich, auf schriftliche Anforderung der jeweils anderen Partei alle bis dahin zur Verfügung gestellten schriftlichen Vertraulichen Informationen einschließlich sämtlicher Kopien und aller Auswertungen zurückzugeben oder zu vernichten, soweit gesetzliche Verpflichtungen dem nicht entgegenstehen. Als Kopien gelten auch digitale Elemente. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind ferner Vertrauliche Informationen, die auf einem Computer Cache, Back-up oder Desaster-Recovery-System gehalten werden.
(6) Diese Erklärung unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Hannover. Diese Erklärung gilt unabhängig vom Ausgang der Gespräche bis 24 Monate nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung sowie seine Aufhebung bedürfen der Schriftform.
(7) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen verbleibenden Bestimmungen davon nicht berührt. Die nichtige, unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist, als durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck nach Gegenstand, Maß, Zeit, Ort und Geltungsbereich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken in dieser Vereinbarung.