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nitro in deutschland??

gefragt von FReakonHell am 20.07.2009 um 20:12 Uhr

hileute wollte fragen ob man in deutschlan nos benutzen dafr direkta lachgas einspritzung


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papi08
beantwortet von papi08 am 20. Juli 2009 20:14
2x
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Darf man in Deutschland überhaupt etwas, was Spass macht?

Grüübel... fällt mir grad nix ein.

Kommentar von Ruedi am 20. Juli 2009 23:18

Nix für ungut, aber selten einen so dämlichen Kommentar gelesen.

Kommentar von 5a299754d4c77df30da0abccf1b4b742smallpapi08 am 21. Juli 2009 08:37

Anderen Leuten hat´s gefallen ;-) [2 Punkte!]


Minimuf
beantwortet von Minimuf am 20. Juli 2009 20:15
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nein! Selbst Neonröhren unterm Auto und Spinners sind hier verboten und du kommst mit nitro an?! ;)


Birgit1954
beantwortet von Birgit1954 am 20. Juli 2009 20:16
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Ich glaube, ich werde alt... verstehe nämlich kein Wort. Geht das auch noch mal auf Deutsch bitte ?!


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 20. Juli 2009 20:13
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Kannst Du das noch mal in Deutsch schreiben?


ChiChaCho
beantwortet von ChiChaCho am 20. Juli 2009 20:13
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einbauen ja mit besonderer erlaubnis, aber nicht anschalten.

Kommentar von 3a019d940bb3b73bedbd7e772578fd3fsmallNitroRider am 30. Juli 2009 13:18

looool is ja dann sehr effektiv!


anonym
beantwortet von Esuci am 20. Juli 2009 20:13
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also auf den öffendlichen straßen leider nicht. aber auf abgesperten geländen ,denk ich ja


anonym
beantwortet von YouKnow am 20. Juli 2009 20:17
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Selbstverständlich ist die Verwendung einer Lachgaseinspritzung (NOS) laut der Deutschen Verkehrsordnung nicht zulässig.

Entsprechend "aufgemotzte" Fahrzeuge sind nur was für abgesperrte Strecken.

Kommentar von 059b22cda081fc7a9b553505bc03a2e3smallChiChaCho am 20. Juli 2009 20:18

Aber Einbau ist erlaubt.


nightblue
beantwortet von nightblue am 20. Juli 2009 20:38
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Die kurze Antwort? Nein.

Theoretisch darf man das ganze zwar einbauen, aber auf keinen Fall im Straßenverkehr benutzen. Wie genau das derzeit geregelt ist bin ich mir nicht sicher. Glaube entweder nur in Ausstellungsfahrzeuge bauen oder es muss nicht nur abgeschaltet, sondern abgeschlossen sein. Also so dass man es nicht einfach auf Knopfdruck verwenden könnte.

Es soll allerdings inzwischen auch sowas wie NOS geben, was in Deutschland erlaubt ist. Allerdings ist die Leistungssteigerung keineswegs mit dem altbekannten NOS vergleichbar.

Kommentar von Ruedi am 20. Juli 2009 23:19

Und das ist falsch! Siehe meine Antwort.

Kommentar von D72e703338dc0c5910ea1b3e001f4ba2smallnightblue am 21. Juli 2009 12:21

Und was genau soll daran jetzt falsch sein? Ich habe genau dasselbe angesprochen wie du in deiner Antwort

Kommentar von Ruedi am 30. Juli 2009 13:09

Weil Du ein klares Nein geschrieben hast. Und das stimmt nicht. Es ist zulässig, wie Du treffenderweise geschrieben hast, unter den entsprechenden Auflagen. Aber ein Nein ist falsch.

Kommentar von D72e703338dc0c5910ea1b3e001f4ba2smallnightblue am 31. Juli 2009 08:38

Ich sag mal so: all diese Einschränkungen kann man ja kaum erfüllen un dann noch das erreichen, was man mit so einer Anlage eigentlich haben will. Und das erlaubte NOS ist nicht wirklich eine alternative. Also kann man meiner Ansicht nach eigentlich gleich sagen NEIN.


anonym
beantwortet von jotherapper am 20. Juli 2009 21:51
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ist nicht erlaubt


anonym
beantwortet von Ruedi am 20. Juli 2009 23:25
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Es ist nicht unbedingt verboten, das Fahrzeug mittels Lachgas leistungszusteigern. Aber die Auflagen des TÜV sind entsprechend hoch, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Wer sich mit einer nicht eingetragenen Anlage erwischen lässt, setzt einiges und nicht zuletzt seinen Führerschein, auf’s Spiel - von seinem eigenen und dem Leben seiner Mitmenschen ganz zu schweigen.

Es gibt bereits eine Tuning-Firma, die eine abnahmefähige Lachgaseinspritzanlage anbietet. Aber die Leistungsausbeute liegt, um weitere und weitgehende Modifikationen am Fahrzeug zu vermeiden und die Sicherheit zu gewährleisten, bei +20%.


anonym
beantwortet von Benny27 am 21. Juli 2009 18:55
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Nitro schonmal gar nicht, das gibt es nur in collen PC-Spielen. Was du meinst ist Lachgas (was mit Nitro absolut nichts am Hut hat!).

Ansonsten ist es natürlich verboten. Eine kleine Ausnahme gibt es jedoch: Eine Anlage hat eine Typengenehmigung, die für den Seat Leon gedacht ist. Die Anlage stammt von einem privatmann, der das ganze in seiner Freizeit ausgetüftelt hat. Wenn ich mich recht erinnere, hat das ganze schon eine Betriebserlaubnis (bzw. Typengenehmigung oder welcher Begriff da passt...). Die Anlage wird jedoch noch lange nicht in Serie gefertigt.

Bei dieser Anlage wird das Lachgas jedoch nicht manuell eingespritzt, die Beimuschung wird von einem Steuergerät bestimmt. Es wird eine leichte Leistungssteigerung sowie Spritersparnis erreicht.


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