nitro in deutschland?
hileute wollte fragen ob man in deutschlan nos benutzen dafr direkta lachgas einspritzung
9 Antworten
Es ist nicht unbedingt verboten, das Fahrzeug mittels Lachgas leistungszusteigern. Aber die Auflagen des TÜV sind entsprechend hoch, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Wer sich mit einer nicht eingetragenen Anlage erwischen lässt, setzt einiges und nicht zuletzt seinen Führerschein, auf’s Spiel - von seinem eigenen und dem Leben seiner Mitmenschen ganz zu schweigen.
Es gibt bereits eine Tuning-Firma, die eine abnahmefähige Lachgaseinspritzanlage anbietet. Aber die Leistungsausbeute liegt, um weitere und weitgehende Modifikationen am Fahrzeug zu vermeiden und die Sicherheit zu gewährleisten, bei +20%.
Nitro schonmal gar nicht, das gibt es nur in collen PC-Spielen. Was du meinst ist Lachgas (was mit Nitro absolut nichts am Hut hat!).
Ansonsten ist es natürlich verboten. Eine kleine Ausnahme gibt es jedoch: Eine Anlage hat eine Typengenehmigung, die für den Seat Leon gedacht ist. Die Anlage stammt von einem privatmann, der das ganze in seiner Freizeit ausgetüftelt hat. Wenn ich mich recht erinnere, hat das ganze schon eine Betriebserlaubnis (bzw. Typengenehmigung oder welcher Begriff da passt...). Die Anlage wird jedoch noch lange nicht in Serie gefertigt.
Bei dieser Anlage wird das Lachgas jedoch nicht manuell eingespritzt, die Beimuschung wird von einem Steuergerät bestimmt. Es wird eine leichte Leistungssteigerung sowie Spritersparnis erreicht.
Selbstverständlich ist die Verwendung einer Lachgaseinspritzung (NOS) laut der Deutschen Verkehrsordnung nicht zulässig.
Entsprechend "aufgemotzte" Fahrzeuge sind nur was für abgesperrte Strecken.
Die kurze Antwort? Nein.
Theoretisch darf man das ganze zwar einbauen, aber auf keinen Fall im Straßenverkehr benutzen. Wie genau das derzeit geregelt ist bin ich mir nicht sicher. Glaube entweder nur in Ausstellungsfahrzeuge bauen oder es muss nicht nur abgeschaltet, sondern abgeschlossen sein. Also so dass man es nicht einfach auf Knopfdruck verwenden könnte.
Es soll allerdings inzwischen auch sowas wie NOS geben, was in Deutschland erlaubt ist. Allerdings ist die Leistungssteigerung keineswegs mit dem altbekannten NOS vergleichbar.
Weil Du ein klares Nein geschrieben hast. Und das stimmt nicht. Es ist zulässig, wie Du treffenderweise geschrieben hast, unter den entsprechenden Auflagen. Aber ein Nein ist falsch.
Ich sag mal so: all diese Einschränkungen kann man ja kaum erfüllen un dann noch das erreichen, was man mit so einer Anlage eigentlich haben will. Und das erlaubte NOS ist nicht wirklich eine alternative. Also kann man meiner Ansicht nach eigentlich gleich sagen NEIN.
einbauen ja mit besonderer erlaubnis, aber nicht anschalten.
Und das ist falsch! Siehe meine Antwort.