Niederlassungserlaubnis für Schwangere?
Hallo, ich habe eine frage, und zwar , Ich bin ein deutscher meine Frau aber syrisch. Sie hat demnächst einen Termin bei der Ausländerbehörde zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit dem Titel Familennachzug zum deutschen Ehegatten gem.AuftG § 28. Sie sollte in der Regel 3 Jahre Erlaubnis bekommen. Nun ist meine Frau Schwanger, d.h. in einfachen Worten : ein deutsches Kind ist in Ihrem Bauch. Hat dann meine Frau Anspruch auf Niederlassungserlaubnis aus diesem Grund? Wenn ja bitte wo steht das im Gesetz und im welchen Parapraph??
Danke
3 Antworten
nein, sie hat nicht automatisch anspruch auf eine niederlassungserlaubnis. um die zu bekommen muss sie weitere voraussetzungen erfuellen (z.b. sprach/integrationskurse besuchen).
es besteht allerdings nicht die gefahr, dass sie ausgewiesen wird. es wird nur ein paar jahre, einiges an tests und einige gaenge zur auslaenderbehoerde erfordern.
dann ruf doch einfach mal bei eurer auslaenderbehoerde an und frag nach, ob ihr den antrag auf niederlassungserlaubnis jetzt schon stellen koennt.
da sie mit Dir verheiratet ist hat sie doch sofort eine Arbeitserlaubnis und nach 3 Jahren geführter /gelebter Ehe erhält sie, auch ohne Kind, ein eheunabhängiges Aufenthaltsrecht..
wenn sie später nicht eingebürgert werden möchte, kann sie ein EU-Daueraufenthaltsrecht erworben, sollte sie die Bedingungen erfüllen.. §§ 9a ff. AufenthG geregelte Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU ist ein eigenständiger unbefristeter Aufenthaltstitel neben der Niederlassungserlaubnis. Voraussetzungen sind:
fünfjähriger ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland Sicherung des Lebensunterhalts (einschließlich einer ausreichenden Kranken- und Pflegeversicherung) durch dauerhafte und regelmäßige Einkünfte, Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen und eine angemessene Altersversorgung ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland, wie sie zum Beispiel durch den Integrationskurs erworben werden können keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, zum Beispiel durch Verstöße gegen die Rechtsordnung (insbesondere gegen Strafgesetze) und durch extremistische oder terroristische Aktivitäten ausreichender Wohnraum
ansonsten hat das Kind ein Umgangsrecht zu beiden Eltern, dieses schützt die Frau vor eine Abschiebung, solange sie ihren Erziehungsauftrag &X erfüllt..
Es ändert sich an rechtlichen Gesichtspunkten immer erst dann etwas, wenn ein Kind tatsächlich auch geboren ist.
sie hat schon einen sprachnachweis abgelget Stufe A1 und sie besucht grade den Intergrationskurs. sie ist momentan im A2