Wann kann man das beantragen? (Niederlassungserlaubnis, unbefristet)
Meine Freundin ist Afghanin und seit Juli 2010 in Deutschland. Ihre Aufenthaltsgenehmigung hat sie im November 2010 erhalten. Nun haben wir eine Frage: Wann kann sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen? Sie kam als Asylantin (Flüchtling) her und man hat ihr die Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen zugeteilt. 2010 war sie noch 17.
Jetzt haben wir das hier gelesen -> 7 Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis: Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erteilt worden ist.
und das
5 Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis: Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis für das Zusammenleben mit einem ausländischen Familienangehörigen (Ehegatte, Elternteil oder Kind) oder für eine Beschäftigung oder für eine freiberufliche Tätigkeit erteilt worden ist
(...) Für Kinder, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres nach Deutschland eingereist sind, kann § 35 entsprechend angewandt werden.
Wir sind nun verwirrt. Wann kann sie die Niederlassungserlaubnis nun beantragen????
(Sie spricht übrigens sehr gut Deutsch, hat einen Schulabschluss, eigene Wohnung etc.)
1 Antwort
Kommt drauf an wovon sie lebt
Der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit fünf Jahren ist erforderlich; dieser Zeitraum erhöht sich auf sieben Jahre bei Besitz einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen. Familienangehörige Deutscher können die Niederlassungserlaubnis bereits nach dreijährigem Besitz der Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn die familiäre Lebensgemeinschaft während dieses Zeitraums im Bundesgebiet bestanden hat und fortbesteht. Anerkannte Flüchtlinge können die Niederlassungserlaubnis ebenfalls bereits nach dreijährigem Besitz der Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn zu diesem Zeitpunkt Rücknahme- bzw. Widerrufsgründe für die Flüchtlingseigenschaft nicht vorliegen.
Die Sicherung des Lebensunterhalts muss grundsätzlich ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert sein.