Nebenjob in der Eisdiele als Schüler?

2 Antworten

mit 14 zählst Du als Kind und Kinderarbeit ist per se verboten. Allerdings ist das Verbot gelockert

Das Verbot […] gilt ferner nicht für die Beschäftigung von Kindern über 13 Jahre mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten, soweit die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist.

Sind Deine Eltern einverstanden und es geht um leichte Arbeit, wäre es generell möglich. Leichte Arbeit gilt wenn

  • die Sicherheit und Gesundheit der Kinder nicht beeinträchtigt wird,
  • ihre Entwicklung keinen Schaden nimmt,
  • Schulbesuche oder berufswahlvorbereitende Maßnahmen nicht nachteilig beeinflusst werden und
  • ihre Fähigkeit, sich im Unterricht aktiv zu beteiligen nicht leidet.

Handelt es sich um die Eisdiele Deiner Eltern, sehe ich persönlich kein Problem. Handelt es sich um eine fremde Eisdiele, dann ist es wohl eher nicht möglich.

Gar nicht.

"Das Mindestalter für die Zulassung zur regulären Beschäftigung im Betrieb ist grundsätzlich 15 Jahre. Ist jemand bei der Schulentlassung noch nicht 15 Jahre alt, darf er oder sie im Rahmen eines Berufsaus­bildungsverhältnisses beschäftigt werden."

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a707-klare-sache-jugendarbeitsschutz-und-kinderarbeitsschutzverordnung.pdf?__blob=publicationFile

Was du mit 13 darfst, kannst du hier nachlesen:

https://www.gesetze-im-internet.de/kindarbschv/__2.html