Namensänderung und Bescheid?
Hallo liebe Community,
ich brauche jetzt Hilfe, ich werde morgen früh direkt das Rathaus anrufen und fragen…
ich habe geheiratet und am 12.10.2021 läuft mein Reisepass ab. Ich habe im Internet gelesen, dass man dafür „Bescheinigung über die Wirksamkeit der Namenserklärung als Nachweis für zukünftige Passanträge“ braucht.
nun zu meiner Frage:
ist dieser Bescheid nur für den Pass oder ist der Bescheid ein „allgemeiner Bescheid“ also der Schlüssel für die Namensänderung.
vielen Dank!
1 Antwort
Kurz vorweg. Dein Pass ist mit deinem Ja-Wort bereits ungültig geworden.
In der Regel brauchst du keine Bescheinigung.Mit der Eheschließung übermittelt das Standesamt die neuen Daten direkt an das Meldeamt. Dein neuer Name ist dann bereits eingetragen. Eine Bescheinigung brauchst du dann nicht mehr.
Als "Nachweis" für künftige Anträge genügt die Eheurkunde. Diese ist eine solche Bescheinigung. Aber wie bereits gesagt wirst du sie nicht brauchen. Schadet aber auch nicht, wenn du sie trotzdem bei der Antragstellung dabei hast.