namen ändern zwecks konvertieren
wenn jemand zum judentum konvertiert kann man dann seinen namen auch in einen jüdischen ändern lassen?
also wäre das ein logischer grund den das amt annehmen würde?
4 Antworten
Den jüdischen Namen bekommst du mit dem Giur, aber du fragst nach amtlichem Namen, oder? Das hat mit der Religion gar nichts zu tun. Du musst eine Namensänderung beantragen und begründen, und wenn dem stattgegeben wird, zahlst du eine Gebühr. Die Rechtsgrundlagen sind von 1938 ...
Meine Freundin wollte den Namen ihrer Familie vor der Einheirat in eine deutsch-ungarische Familie (in der Elterngeneration) annehmen und sollte dafür 250 Euronen zahlen. Wohlgemerkt ist sie Jüdin und wollte sozusagen ihren alten jüdischen Namen wiederhaben ...
w.w.w.behoerdenwegweiser.bayern.de/dokumente/aufgabenbeschreibung/78330335646
Namensänderung
Vor- und Familienname können auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund anerkannt werden kann.
Beschreibung
Ein Vor- oder ein Familienname darf auf Antrag z.B. nur geändert werden, wenn der Namensträger mit dem jeweiligen Namen im täglichen Leben erheblich persönliche Schwierigkeiten hat und das öffentliche Interesse nicht entgegensteht. Da die Voraussetzungen im Einzelfall sehr unterschiedlich sein können, wird empfohlen, sich in jedem Fall von der zuständigen Behörde, das ist das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt, vor der Antragstellung beraten zulassen. Dies gilt auch hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen.
w.w.w.essen.de/Deutsch/Rathaus/Aemter/Ordner_33/Buergeraemter/Namensaenderungsantraege.asp
Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist im Ausnahmefall bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Sie dient dazu im Einzelfall erhebliche Unzuträglichkeiten bei der Führung des vorhandenen Namens zu beseitigen. So zum Beispiel bei anstößigen, lächerlichen Namen, nach Einbürgerung bei ausländischen Namen und deren Besonderheiten, bei Familiennamen von Pflegekindern usw.
Der bloße Wunsch, einen anderen Namen führen zu wollen, etwa weil er nicht gefällt oder ein anderer Name besser klingt, ist kein wichtiger Grund. (...)
Die öffentlich-rechtliche Namensänderung ist gebührenpflichtig. Der Gebührenrahmen bewegt sich bei Vornamen zwischen 2,50 Euro bis 255,00 Euro, bei Familiennamen zwischen 2,50 Euro bis 1022,00 Euro. Die Gebühren werden nach dem Verwaltungsaufwand berechnet.
Wenn dir der jüdische Name so wichtig ist, solltst du vorher die Kosten klären ...
Aber das Ganze kommt mir ein bisschen vor wie in eine andere Haut schlüpfen. Warum?
Offenbar fragst Du hier nicht nach religiösen Bräuchen, sondern dem deutschen Recht?
Normalerweise ist ja schon die Nachnamensänderung kaum machbar; die des Vornamens ist so gut wie unmöglich.
Aber Ja: ein Religionswechsel ist einer jener privilegierten Gründe, die das Amt ausnahmsweise für eine Vornamensänderung annimmt.
Mir wurde das im Amt ausdrücklich bestätigt und ein Merkblatt ausgehändigt, das darauf noch eingeht. Leider nur in Papierform, sonst würde ich es Dir hochladen.
Daher leider nur das kurze Gesetz:
Du bekommst automatische einen religiösen Namen. Wenn Du konvertierst dann bekommst Du ihn in der Mikwe (nach der Mikwe) wenn Du weiblich bist. Aber in D braucht man nicht konvertieren um seinen Namen ändern zu lassen. Jeder darf dort seinen Namen ändern wenn er will.
Danke :-) Aber ich muß gestehen das ich schon Antworten gegeben habe, wo ich jetzt heraus fand das Sie total falsch waren. :-(
Ich kann in keiner Weise nachvollziehen,dass man überhaupt konvertiert,hat doch auch was mit Stolz und Achtung zu tun und zum Mosaischen Glauben kann man eh nicht mal ebenso konvertieren und dann bekommt man einen jüd.Namen,wwenn man möchte.Nach der Mikwe.
",hat doch auch was mit Stolz und Achtung zu tun "
Richtig! Das ist auch mein Problem dabei. Das ist ein Verrat an Kindheit, Familie, Herkommen. Das man alles als wertlos abstreifen und verleugnen soll und damit irgendwie auch nackt wird.
"Wenn dir der jüdische Name so wichtig ist, solltst du vorher die Kosten klären ..."
Und nicht nur die. Geld bekommt man wieder rein.
Viel wichtiger ist die Überlegung: bin ich mir wirklich sicher? Denn "ich hab's mir anders überlegt, will wieder den alten Namen" wird nicht akzeptiert.