Nachträgliche überführung durch überwachungs kamera aufnahmen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn die Person irgendwann wieder gesichtet wird und die Polizei gerufen wird, ist das Überwachungsvideo Beweismittel, sofern am Eingang auf Videoüberwachung hingewiesen ist. Ohne Hinweis darf nicht gefilmt werden.

Also muss man eher keine angst haben ,so lange man sich vom entsprechenden laden fernhält ?