Nachträgliche überführung durch überwachungs kamera aufnahmen?
Folgendes : person A stiehlt in einem drogeriemarkt ein produkt . Beim bezahlen von anderen produkten piepst es an der kasse ,da das gestohlene produkt gesichert ist .daraufhin fragt die verkäuferin ob man etwas in einem anderen laden gekauft habe und fordert dazu auf kurz zu warten .person A verlässt trotzdem den laden .beim ausgang piepst es nochmal. Nun hat person A ein schlechtes gewissen und vorallem angst nachträglich dem ladendiebstahls überführt zu werden ,da der laden mit kameras überwacht wird . Doch ist es überhaupt möglich person A ,die beim diebstahl gefilmt wurde ,ausfindig zu machen um person A zur rechenschaft zu ziehen ?
2 Antworten
Wenn die Person irgendwann wieder gesichtet wird und die Polizei gerufen wird, ist das Überwachungsvideo Beweismittel, sofern am Eingang auf Videoüberwachung hingewiesen ist. Ohne Hinweis darf nicht gefilmt werden.
Also muss man eher keine angst haben ,so lange man sich vom entsprechenden laden fernhält ?