Nachreichen von Unterlagen nach Immatrikulationfrist noch möglich oder verliert man den Platz wenn etwas von den Unterlagen fehlt?
Hallo,
ich möchte mich für den Studiengang Pharmazie in Bonn einschreiben. Jedoch werde ich bis zum Ende der Frist meine Exmatrikulationsbescheinigung von meiner vorherigen/jetzigen Universität noch nicht haben. Meine Frage ist nun, wenn etwas bei von den Immatrikulationsunterlagen fehlt bis zum Ende der Frist ob der Pharmazieplatz an Jemand anderes weitergegeben wird oder ob es die Möglichkeit gibt die Exmatrikulationsbescheinigung nachreichen nachdem ich sie erhalten habe. Leider kann ich auch nicht das Studierendensekretariat anrufen, da es über das Wochenende geschlossen ist und die Frist bis Montag abläuft.
1 Antwort
Es gibt Hochschulen, die in so einem Fall das Nachreichen der Exmatrikelbescheinigung erlauben (trotz anstehender Immatrikulation). Du wirst ja wohl am Montag persönlich zur Uni Bonn gehen. Dort kann dir das Sekretariat (oder zuvor die Zentrale Studienberatung) diese Frage beantworten. Im Notfall könntest Du auch darauf drängen, dass der zuständige Sachbearbeiter der Uni Bonn das Sekretariat deiner früheren Hochschule anruft. Ein dort von dir gestellter Exmatrikulationsantrag (hast Du da eine Bestätigung für die Antragstellung bekommen?) müsste eigentlich schon in deren Computer gespeichert sein. Wenn Du diesen Antrag dort rechtzeitig gestellt hast und es nur an der Personalknappheit bzw. "Corona" liegt, dass die Bearbeitung so lange dauert, dann darf das nicht zu deinen Lasten gehen. Ich darf dir hier keinen juristischen Rat geben, empfehle aber, falls die Uni Bonn wider Erwarten eine Immatrikulation ablehnt, einen schriftlichen Widerspruch gegen diese Entscheidung einzureichen und sofort Kontakt mit einem auf Hochschulrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzunehmen.