Nachdem per Strafrecht das Verfahren eingestellt wurde, Klagt die Geschädigter per Zivilrecht
Zivilrecht - Nachdem per Strafrecht das Verfahren eingestellt wurde, Klagt die Geschädigter per Zivilrecht.
Letztes Jahr gab es einen Unfall mit dem Auto. die Geschädigkte behauptet das Sie den Unfall wegen mir gebaut hat, weil ich sie nicht gesehen hätte als ich links abgebogen bin. Sie konnte weder genaues Auto noch den Fahrer identifizieren. Nach Forschung der Polizei hätte es reinzietlich gesehen nu mein Fahrezug sein können. Von der Statsanwaltschaft kam ein Schreiben soll mich zu der Sach äußern bzw eine Summe von 350,00 € an einen Chr. Verein zahlen somit würde das Verfahren dann eingestellt werden. Nach Rücksprache mit meinem Anwalt der mir geraten hat trotz das ich nicht Schuld bin den Betrag an den Verein zu zahlen. Verfahren wurde eingestellt. Nach einigen Wochen kam jetzt eine neue Klage von der Geschädigten per Zivilklage ich soll die Reparaturkosten, Anwaltskosten von Ihr tragen. mit der begründung das ich mit der Zahlung an den Verein stillschweigend meine Schuld anerkannt habe
ist mit dieser Zahlung meine Schuld anerkannt????????????????
4 Antworten
ist mit dieser Zahlung meine Schuld anerkannt
Nein, du hast nichts anerkannt, sondern das Verfahren wurde eingetellt. Die Gegnerin müsste ihren Anspruch vor Gericht beweisen.
Könnte man zumindest so auslegen.
Offensichtlich hat die Gegenseite einen besseren Anwalt als Du.
Stimmt.
Und Dein Anwalt hat Dir das geraten, damit Dir größerer Ärger in einem Strafverfahren erspart bleibt. Ohne das Ganze jetzt breitzutreten, gemäß StVO ist man als Linksabbieger zu "besonderer Rücksicht" verpflichtet, d.h., man darf erst dann abbiegen, wenn zu 100% niemand anders gefährdet oder behindert werden kann. (Genau so ist es beim Rückwärtsfahren). Die Sache mit dem Gemeinnützigen Verein wird normalerweise vom Staatsanwalt angeboten, wenn der Beschuldigte (Du) aller Wahrscheinlichkeit verurteilt werden würde, aber ansonsten "ein netter Mensch" ist, weil das dann nicht als Vorstrafe erfasst wird.
Aber das ändert nicht daran, dass der Unfallgegner trotzdem zivilrechtliche Ansprüche geltend machen kann. Ihm ist ja schließlich ein Schaden entstanden. Es wäre dann Aufgabe Deiner Kfz-Haftpflichtversicherung, diese Forderungen zu prüfen und ggf. abzulehnen.
sehr gute Antwort
Ja wohl Wahr sehr schlechte beratung von meinem Anwalt. ich war heute bei ihm konnte ihn aber selber nicht sprechen. Er hatte mir nur eine Mail geschickt das er sich mit meiner Haftpflicht in Verbinungsetzen muss und die Fragen muss ob er den Fall übernehmen darf.... Wieso muss er die um Erlaubnis fragen? und soweit mir Bekannt ist hat meine Versicherung der Geschädigten Geld bezahlt