Nachdem per Strafrecht das Verfahren eingestellt wurde, Klagt die Geschädigter per Zivilrecht

4 Antworten

ist mit dieser Zahlung meine Schuld anerkannt

Nein, du hast nichts anerkannt, sondern das Verfahren wurde eingetellt. Die Gegnerin müsste ihren Anspruch vor Gericht beweisen.

Könnte man zumindest so auslegen.

Offensichtlich hat die Gegenseite einen besseren Anwalt als Du.

Stimmt.

Und Dein Anwalt hat Dir das geraten, damit Dir größerer Ärger in einem Strafverfahren erspart bleibt. Ohne das Ganze jetzt breitzutreten, gemäß StVO ist man als Linksabbieger zu "besonderer Rücksicht" verpflichtet, d.h., man darf erst dann abbiegen, wenn zu 100% niemand anders gefährdet oder behindert werden kann. (Genau so ist es beim Rückwärtsfahren). Die Sache mit dem Gemeinnützigen Verein wird normalerweise vom Staatsanwalt angeboten, wenn der Beschuldigte (Du) aller Wahrscheinlichkeit verurteilt werden würde, aber ansonsten "ein netter Mensch" ist, weil das dann nicht als Vorstrafe erfasst wird.

Aber das ändert nicht daran, dass der Unfallgegner trotzdem zivilrechtliche Ansprüche geltend machen kann. Ihm ist ja schließlich ein Schaden entstanden. Es wäre dann Aufgabe Deiner Kfz-Haftpflichtversicherung, diese Forderungen zu prüfen und ggf. abzulehnen.

Abbedau  12.03.2013, 13:03

sehr gute Antwort

Ja wohl Wahr sehr schlechte beratung von meinem Anwalt. ich war heute bei ihm konnte ihn aber selber nicht sprechen. Er hatte mir nur eine Mail geschickt das er sich mit meiner Haftpflicht in Verbinungsetzen muss und die Fragen muss ob er den Fall übernehmen darf.... Wieso muss er die um Erlaubnis fragen? und soweit mir Bekannt ist hat meine Versicherung der Geschädigten Geld bezahlt