Unfall geschädigter ohne Rechtsschutz Anwalt nehmen?

8 Antworten

Bevor Du unnötige Kosten verursachst, überlege mal, was Du überhaupt willst.

Wie hoch ist der Schaden, wie lange dauert die Reparatur usw.

Hoffentlich hast Du Deinen Schaden schon bei der gegnerischen Versicherung angemeldet. Die werden dann sofort aktiv, beauftragen wenn erforderlich, sofort einen Gutachter, dann kannst auch einen Ersatzwagen für die Dauer der Reparatur verlangen.

Bei Deiner Werkstatt kannst auch eine Forderungsabtretung an die Versicherung machen, sodass alle Deine Kosten total ersetzt werden. Wenn der Gegner zu 100 % Schuld hat, ist das die gängige Regelung. Wie alt war Dein Auto? Kannst ev. noch Wert- minderung verlangen. Wurdest Du verletzt oder hast Du Schmerzen?

Aber das alles lässt sich auch aussergerichtlich klären. Musst nur bei der gegnerischen Versicherung entsprechnd auftreten.

Und noch eines, ein Prozess kostet nicht nur Zeit, Geld, auch viel Nerven! Denke daran.

H2Onrw  23.02.2015, 19:20
beauftragen wenn erforderlich, sofort einen Gutachter>

Hälst du es für sinnvoll, wenn derjenige der den Schadenersatz zahlen muss auch bestimmt wie hoch dieser ist? Der Geschädigte darf in Deutschland noch immer selber einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen, das macht auch Sinn.

WMBSLG  23.02.2015, 19:49
@H2Onrw

Die Gutachter sind zertifiziert, neutral und arbeiten für alle Versicherungen.

Die Rep. wird auch mit der Werkstatt abgesprochen, sodass Mogeleien nicht möglich sind. Die Werkstatt haftet ja auch für eine korrekte Instandsetzung.

Und nur dann, wenn man damit nicht einverstanden ist, kann man mit einem anderen Gutachter ankommen. Das muss aber vorher mit der anderen Versicherung abgesprochen werden, sonst bleibt man auf diesen Kosten sitzen.

BenniXYZ  23.02.2015, 21:03
@WMBSLG

Du träumst, es gibt sehr wohl Unterschiede zwischen den Gutachten.

Er ist nicht schuld am Unfall, folglich kann er sich selbst einen Gutachter suchen. Niemals würde ich mir einen Gutachter von der gegnerischen Versicherung andrehen lassen.

Nur bei (eigenen) Kaskoschäden muß man den Gutachter seiner eigenen Versicherung akzeptieren.

WMBSLG  26.02.2015, 20:53
@BenniXYZ

Nein, zum Träumen habe ich weder Zeit noch Lust. Habe selbst lange genug in einer Werkstatt gearbeitet.

Die Werkstätten haben alle nicht nur ein großes Interesse, die Reparaturen korrekt auszuführen, sie haben sogar die Pflicht, diese korrekt und so durchzuführen, dass die Fahrzeuge absolut verkehrssicher sind. Sie haften für Pfusch! Denn jedes neue und bessere Teil bedeutet für sie auch mehr Umsatz und dadurch auch mehr Verdienst - ich hoffe Du verstehst mich.

Gute Werkstätten weisen ihre Kunden auch darauf hin, falls ein Gutachten nicht korrekt erscheint. Erst dann sollte man einen anderen Gutachter anfordern oder einen Anwakt einschalten.

Die Polizei sagte mir in dem Fall muss die gegnerische Versicherung alles übernehmen. Stimmt das?

Das ist richtig.

Aber: Warum willst Du einen Anwalt nehmen? Gibt es Unstimmigkeiten?

Die gegnerische Versicherung über nimmt alle unbedingt notwendigen Kosten, falls dein Unfallgegner wirklich zu 100% schuld ist. Wenn du dir nun zusätzlich einen Anwalt leisten willst (wozu auch immer) dann wirst du den allein bezahlen müssen.

H2Onrw  23.02.2015, 19:21

Der Anwalt gehört zu den notwendigen Kosten und somit sind die dafür entstehenden Kosten auch von der gegn. Versicherung zu übernehmen.

Als Geschädigter darfst du einen eigenen Anwalt beauftragen, das ganze macht auch sehr viel Sinn. Der Grund dafür liegt darin "Waffengleichheit" herzustellen, denn bei den Versicherungen arbeiten ausgebildete Juristen und du bist vermutlich selber keiner. Daher sind die dafür anfallenden Kosten vom Verursacher bzw. seiner Versicherung zu tragen. Wähle aber auf jeden Fall einen Fachanwalt also z.B. Fachanwalt für Verkehrsrecht!

Bei einem Kfz-Schaden hast du ebenso das Recht selber einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Deines Vertrauens mit der Erstattung des Schadensgutachtens zu beauftragen. Auch diese Kosten gehören zum Schaden und sind von der gegnerischen Versicherung zu übernehmen. Die gegnerische Versicherung hat auch kein grundsätzliches Besichtigungsrecht.

Das stimmt dann, wenn die Kosten notwendig waren! Stellt sich also die Frage: warum willst du einen Anwalt? Bist du bei dem Unfall verletzt worden? Gibt es Probleme bei der schadenhöhe?