Nachbarschaftsstreitigkeit wegen beschädigter Gartenmauer auf Grundstücksgrenze. Wer zahlt?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das kommt darauf an, auf welchem Grundstück die Mauer genau steht, denn dem gehört sie. Geht die Grenze wirklich mittig durch die Mauer gehört sie Euch beiden.

Aber es können natürlich aus der Zeit der Errichtung irgendwelche vertraglichen Vereinbarungen existieren oder gar Eintragungen im Grundbuch vorgenommen worden sein. Die gehen dann vor.

Ansonsten gibt es auch im jeweiligen Landesnachbarrechtsgesetz bzw. dem BGB Regelungen.

Zumindest gibt es nirgends die Regelung "Rechts" und Links".

TETTET  10.01.2013, 09:48

Zumindest gibt es nirgends die Regelung "Rechts" und Links".

Das gilt dann, wenn ich untenstehendes betrachtet, aber nur für Mauern, oder?

Grenzen bebaute oder gewerblich genutzte Grundstücke aneinander, so kann jeder Eigentümer eines solchen Grundstücks, sofern durch Einzelvereinbarung nichts anderes bestimmt ist, von den Nachbarn die Einfriedung nach folgenden Regeln verlangen: Wenn Grundstücke unmittelbar nebeneinander an derselben Straße oder an demselben Wege liegen, so hat jeder Eigentümer an der Grenze zum rechten Nachbargrundstück einzufrieden.

Seehausen  10.01.2013, 10:39
@TETTET

Wo steht diese Regelung? Die gibt es, wenn überhaupt, aus Gründen der Tradition nur im Nachbarrechtsgesetz einzelner Bundesländer. Kann keinesfalls verallgemeinert werden.

TETTET  10.01.2013, 10:44
@Seehausen

Kann keinesfalls verallgemeinert werden.

Das ist mir schon klar. Das ganze kommt aus dem Nachbarschaftsrecht Niedersachsen.

Seehausen  10.01.2013, 10:49
@TETTET

Und dann geht der Streit los, welche Seite "Rechts" und welche Seite "Links" ist. Und was ist mit Eckgrundstücken? Und wenn auf dem Grundstück kleine Kinder oder gefährliche Hunde gehalten werden? Haltet Euch asn die derzeitigen Regelungen des zuständigen Nachbarrechtsgesetzes und sucht nicht irgendwelche historischen Regelungen aus preussischen Zeiten!i

TETTET  10.01.2013, 10:55
@Seehausen

Ich muss mich glücklicherweise an nichts halten. Ich einige mich mit meinen Nachbarn ohne RA. Aktuelles Recht ist es trotzdem egal wann es geschrieben wurde.

Seehausen  10.01.2013, 14:41
@TETTET

Eine Einigung mit der Nachbarschaft ist immer das Beste.

Vergiß aber nicht eine formelle schriftliche Fixierung der Verabredung, sonst weiß in 10 Jahren wieder keiner mehr Bescheid.

Landesbauordnung. Das Bauordnungsamt kann dir Auskünfte geben. Ich hätte es so gemacht: Abreißen, Drahtzaun hin, fertsch ;-)

Seehausen  09.01.2013, 15:37

Blödsinn. Für sowas ist die Bauaufsicht nirgends zuständig; reines Privatrecht (Eigentumsrecht, Nachbarrechtsgesetz und BGB).

Das ist meines Wissens Landessache, wo lebst du?

Halbe-halbe! z.B. NRW, §38 NachbG sieht eine Kostenteilung für die Unterhaltung vor.

wer hatte die mauer seinerzeit errichtet?!