Darf der Nachbar direkt an der Grundstücksgrenze eine Mauer setzen?

6 Antworten

Nachbarn haben im öffentlichen Baurecht nichts zu genehmigen. Einfriedigungen müssen unmittelbar an der Grenze stehen und sind bis zu 1,50m oder 1,80m baugenehmigungsfrei; die Höhe ist in jedem Bundesland verschieden. Höhere Einfriedungen müssen bei der Bauaufsicht beantragt werden.

Anforderungen an die Gestaltung können in örtlichen Baugestaltungssatzungen und/oder Bebauungsplänen enthalten sein.

Davon unabhängig sind privatrechtliche Regelungen in dem jeweiligen Landes- Nachbarrechtsgesetz enthalten.

Alle bisherigen Antworten sind somit falsch oder ungenau!

Hallo, vielleicht hilft auch diese späte Antwort: nicht nur die Gesetze ( z.B.Landesbauordnung, Nachbarschaftsgesetz ) müssen beachtet werden, meist besteht für verdichtete Bebauung wie z.B. Reihenhäuser, ein Bebauungsplan. In sehr vielen B-Plänen steht, dass "Einfriedungen" ( dazu gehören Zäunde und Mauern ) eine bestimmte Höhe nicht überschreiten dürfen. Bei uns sind das 70 cm ! Also nichts mit Abwehr von neugierigen Nachbarsblicken auf meine sonnenbadende Freundin !! Das habe ich nach langem Hin und Her auch leidvoll erfahren dürfen. Alle Argumente halfen nicht. Gruß aus dem hohen Norden.

Seehausen  20.03.2015, 20:33

Und was ist ein Bebauungsplan anderes als ein Gesetz????

DAs kommt drauf an, wie hoch die MAuer ist. Wir konnten z.B. unseren anbau nicht ganz so hoch bauen, da die NAchbarn nicht zugestimmtr haben, wewil sonst auf den Garten keine #Sonne mehr fällt

saNDI90 
Fragesteller
 22.10.2010, 21:30

Ja die Mauer ist nur ca 20-30 cm hoch darauf steht ja quasi der Maschendrahtzaun

Seehausen  23.10.2010, 10:34

Nachbarn haben im öffentlichen Baurecht nichts zu genehmigen. Einfriedigungen müssen unmittelbar an der Grenze stehen und sind bis zu 1,50m oder 1,80m baugenehmigungsfrei; die Höhe ist in jedem Bundesland verschieden. Höhere Einfriedungen müssen bei der Bauaufsicht beantragt werden.

Anforderungen an die Gestaltung können in örtlichen Baugestaltungssatzungen und/oder Bebauungsplänen enthalten sein.

Davon unabhängig sind privatrechtliche Regelungen in dem jeweiligen Landes- Nachbarrechtsgesetz enthalten.

Alle bisherigen Antworten sind somit falsch.

ei

Sicherlich darf man ein "Mäuerchen" auf die Grenze setzen und darauf einen Zaun machen. Was anderes wäre es, hätte der Nachbar eine 2 m hohe Mauer gebaut...

Zaun mit einem festen Untergrund ist immer gut und zwar für beide Seiten, was gibt es da zu beanstanden?

Seehausen  23.10.2010, 12:44

Vom gesunden Menschenverstand her richtige Antwort, nur: wer sagt denn, dass öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Vorschriften vernünftig sind? Deshalb ist die Antwort leider völlig unzureichend!

guterwolf  23.10.2010, 13:00
@Seehausen

es geht hier nicht um vernünftige Gesetze sondern einfach um Bauvorschriften und von daher ist deine Bemerkung irrelevant.

Seehausen  23.10.2010, 18:56
@guterwolf

Da hat guterwolf wohl etwas falsch verstanden. Auch Bauvorschriften sind Gesetze und wirklich nicht immer vernünftig! Oder kann mir jemand erklären, weshalb die in meiner Antwort genannten Gesetze vernünftig sind??? Trotzdem müssen sie beachtet werden!

Ich denke Zäune dürfen direkt an die Grenze gesetzt werden. Allerdings müssen Gebäude/Häuschen mindestens 3 Meter von der Grenze entfernt sein. (Zumindest soweit ich weiß ^^)

Seehausen  23.10.2010, 18:58

Wenn Du nichts weißt solltest Du auch nicht antworten!

sKaterGirl96  23.10.2010, 20:16
@Seehausen

Du hast vollkommen Recht. Schade nur, dass meine Nachbarn ebenfalls eine Mauer an die Grenze gebaut haben und der Staat gesagt hat, dies sei ok. Hmm, der Staat muss wohl dumm sein.

Seehausen  25.10.2010, 22:07
@sKaterGirl96

Einfriedungen (Zäune) müssen an die Grenze gesetzt werden, sonst sind es keine Einfriedungen (im baurechtlichen Sinn)!