Nachbarschaftsrecht Baggerarbeiten Wurzeln der Pflanzen beschädigen?

2 Antworten

Ein speziell nachbarrechtliches Selbsthilferecht enthält das BGB beim "Überhang" von Wurzeln und Zweigen in § 910 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Grundsätzlich muss der Nachbar weder Zweige noch unterirdisch auf seinen Grund hinüber wachsende Wurzeln dulden.

Nach einem Urteil des Landgerichts (LG) Coburg hat ein Grundstückseigentümer jedoch die Wurzeln eines sich auf dem Nachbargrundstück befindlichen Baumes im eigenen Erdreich zu dulden, sofern sie die Benutzung seines Eigentums nicht beeinträchtigen.

Gemäß § 950 BGB kann der Eigentümer eines Grundstückes Wurzeln eines Baumes oder Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind und ihn beeinträchtigen, abschneiden und behalten, wenn er dem Besitzer des Nachbargrundstückes eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung innerhalb der Frist nicht erfolgt.

Mit Urteil vom 28.11.2003 hat der BGH endgültig klargestellt, dass der Eigentümer eines Gewächses dafür Sorge zu tragen hat, dass dessen Wurzeln nicht in das Nachbargrundstück hinüber wachsen. Verletzt er diese Pflicht, haftet er für Schäden.

Das heißt im Klartext, Du hättest eigentlich von Anfang an dafür Sorge tragen müssen, dass Deine Wurzeln nicht auf sein Grundstück herüberwachsen. Baut der jetzt eine Mauer und senst die Wurzeln Deiner Hecke, welche sich auf seinem Grundstück befinden, dafür ab, dann darf der das.

Der dürfte Dir gar eine Frist setzen, innerhalb welcher Du die Wurzeln zu entfernen hast, welche seinen Mauerbau beeinträchtigen. Das bedeutet, wenn der das ganz schlau anfängt, darfst Du dessen Baugrube ausheben, weil Deine Wurzeln ihn beeinträchtigen, spart Geld, nicht Deines, sondern seines.

Darum, lass es einfach dabei bewenden, sonst kommt der noch auf blöde Ideen.

Zudem kommt auch noch das "Leiterrecht" hinzu. Wird bei dem gearbeitet und es ist dazu notwendig, von Deinem Grundstück aus einige Tätigkeiten durchzuführen, z.B. das Verputzen der Mauer, die der da baut, dann darf der das auch. Hierzu hat er Dir eine Ankündigung zukommen zu lassen, mind. 14 Tage zuvor - und dann darf der auf Dein Grundstück, auch wenn Du das nicht möchtest.

Verursachte Schäden hat er auf seine Kosten zwar zu beseitigen, aber wenn Du Pech hast, dann hopft der ein paar Tage bei Dir rum, was natürlich toll ist, wenn man in Ruhe in seinem Garten nach Feierabend sitzen möchte.

Also hoffe mal, dass der das kurz hält oder gar nicht macht.

Zudem, gehe gegen Deinen Nachbarn vor und Du gibst Anlass zur Lieblingsbeschäftigung deutscher Grundstückinhaber - den jahrelangen Nachbarschaftsstreit, bei dem man noch Generationen hinterher sich spinnefeind ist und es eigentlich dann schon gar keiner mehr weiß, warum eigentlich, was jedoch keine Rolle spielt, denn der jeweils andere ist natürlich immer Schuld.

So will man eigentlich nicht wohnen, oder?

ja sicher darf er das ist ja SEIN grundstück

hab trotzdem noch n tipp: verzichte auf jede art von nachbarschaftsstreit und lass das klagen sein das bringt sowieso nichts und ihr macht euch nur stress. außerdem darf der steuerzahler sowas dann bezahlen...