Nachbar will Gerüst in meinen Garten stellen, wie ist die Rechtslage?

10 Antworten

Ihr werdet einen Weg finden, der für beide gengbar ist. Redet miteinander und beharre nicht allein auf dein Recht. Er braucht deine Zustimmung, das ist richtig. Aber das Dach im Herbst, wenn die Regenwarscheinlichkeit höher ist, zu machen, ist für ihn nicht so günstig. Vielleicht kann er jetzt auch güntig einen Handwerker bekommen.... und... von einer schönen geputzten Fassade hast auch du was, oder?

Google "Hammerschlagrecht" , eventuell gibt es Unterschiede Hessen, Bayern, NRW. Es ist deinem Nachbarn erlaubt, dein Grundstück zu betreten, um Reparaturen auszuführen. Die Einzelheiten könnt ihr doch gemeinsam klären. ( Lagerung der Baumaterialien, soweit möglich,  nicht auf deinem Grundstück... )

Soweit ich weiß, aber das wird dir ein auf Baurecht spezialisierter Rechtsanwalt besser sagen können (natürlich gegen entsprechende Bezahlung), hat Dein Nachbar das Recht das zu tun.

Natürlich in Absprache mit Dir und mit gewisser Rücksichtsnahme, und mit Übernahme von eventuell dadurch verursachten Kosten (Beschädigung des Gartens etc.), aber prinzipiell musst Du seine Baumaßnahmen tolerieren.

Es kommt darauf an in welchem Bundesland Du lebst.

Unabhängig davon würde ich jedoch das persönliche Gespräch mit dem Nachbarn suchen um abzusprechen wann die Renovierung stattfinden soll. Sag ihm doch, dass es Dich im Herbst/Winter weniger stören würde. Wenn er auch an einer Kooperation interessiert ist wird er versuchen Rücksicht zu nehmen.

Ich denke man kann sicherlich einen Kopromiss finden, wenn beide Parteien vernünftig sind. Hier kommt es natürlich darauf an welches Verhältnis Ihr zueinander habt.

das hängt vom Bundesland ab. in NRW gibt es lt. Info aus dem WDR 5 Radiobeitrag ein Betretungsrecht (Hammerschlagrecht), damit Gerüste aufgestellt werden dürfen.

Wenn man sonst keine Möglichkeit hat, z. B. bei Reihenhäusern etc oder Stichwegen

Andererseits verstehe ich den Amtsrichter nicht, der ein Urteil gefällt hat, daß auch irgendwelche "Anker" in den Fassaden zu dulden sind mit Löchern in Hauswänden der Nachbarn