Frage von Legacy 01.07.2012

Nach Schlüsselübergabe Mängel gefunden Wohnung

  • Antwort von johnnymcmuff 01.07.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Guten Tag. Am 19.6.2012 hatten wir unsere Wohnungsabnahme, nach 2 anläufen. Schlüssel wurden abgegeben und laut Maklerin auch alles ordnungsgemäß abgenommen

    Wenn dieses in einem Abnahmeprotokoll vermerkt wurde, dann kann der vermieter nur noch Forderungen für versteckte Mängel stellen; also Mängel die bei der Abnahme nicht offensichtlich sind.

    und das wir die Heizung nicht Warten lassen haben. (Ok das mit der Wartung hatten wir wohl vergessen, dachten das wäre Sache des Vermieters.)

    Stimmt, das ist Sache des Vermieters!

    Wir hätten bis zum 30.6.2012 zeit die Mängel zu beseitigen ansonsten würde er eine Malerfirma beauftragen und einen Heizungsbauer und das Geld von unserer Kaution einbehalten. Selbst wenn wir gewollt hätten hätten wir die Wohnung nicht streichen können da der Makler die Schlüssel seid dem 19.6.2012 ja einbehalten hat.

    Für berechtigte Mängel müsste der Vermieter Euch eine angemessene Frist zur Behebung geben!

    Falls ein Abnahmeprotokoll gemacht wurde, hat sich die Sache eh erledigt und der Vermieter kann sich seine Forderungen sonst wo hinstecken. :-)

  • Antwort von albatros 02.07.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Bezgl. der Malerarbeiten solltest du hier noch die Klausel zu Schönheitsrep. einstellen. Möglicherweise sind diese unwirksam. Damit hätte sich die Sache u. U. erledigt und du könntest sogar die Kostzen für deine Arbeit zurückverlangen. Also, schreib schnell, dann schnelle Antwort bzw. guter Rat. mfg albatros

  • Antwort von angy2001 01.07.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Meine Frage ist auch: Was steht im Abnahmeprotokoll? Spätere "Mängel" in Bezug auf die Renovierung kann der Vermieter nicht mehr geltend machen. Selbst wenn, müsste er euch eine angemessene Zeit einräumen, um den Mangel beheben zu können- das wäre hier aber nicht der Fall. Ob die Wartung zu eurer Pflichten gehört, muss im Mietvertrag stehen.

    Richtet euch schon mal darauf ein, dass es schwierig wird mit der Rückgabe der Kaution.

  • Antwort von susi3 01.07.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Reine Abzocke! Dass ein Makler die Wohnungsabgabe macht, ist mir auch neu. Du hast jedenfalls nichts zu befürchten. Die Heizungswartung ist Vermietersache, die zahlst du ja schon mit den Betriebskosten mit, warum auch immer. Du hast die Wohnung lt. Makler ordnungsgemäss übergeben und damit hat sich das auch schon. Es ist immer gut sich bei Abgabe bestätigen zu lassen, dass alles in Ordnung ist, habe ich auch immer so gemacht. Viel Glück in deiner neuen Wohnung.

  • Antwort von isomatte 01.07.2012

    Du hast mit der Wartung der Heizung nichts zu tun,das ist Sache des Vermieters ! Wenn Ihr über die Ordnungsgemäße Übergabe der Wohnung einen Schriftlichen Beleg habt,das es keine Beanstandungen gab,kann Euch der Vermieter in Nachhinein keine Reparaturen in Rechnung stellen,da hat er einfach mal Pech gehabt !

  • Antwort von StupidGirl 01.07.2012

    Dass Heizungswartung Mietersache ist, ist mir völlig neu. Guck doch mal in deine NK-Abrechnung, ob da Kosten für Heizungswartung aufgeführt sind. Das ist meiner Ansicht nach Vermietersache. Was ist in eurem Mietvertrag vereinbart bzgl. der Renovierung? Eigentlich dürfte nach dem Übergabeprotokoll nichts mehr kommen, aber normalerweise macht auch der Vermieter die Wohnungsabnahme und nicht der Makler. Wenn der dazu aber bevollmächtigt ist, dürfte auch das Übergabeprotokoll gültig sein und ihr aus der Nummer raus. Hier siehst du, wer für welche Heizungswartung zuständig ist:

    http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/heizung.html

  • Antwort von EllenLondon 01.07.2012

    Ich halte das für eine miese Masche und Abzocke! Würde damit zur ÖFFENTLICHEN RECHTSAUSKUNFT gehen, die können auch mit schriftlichen Aktionen weiterhelfen, und die arbeiten für eine geringe Gebühr solange an dem Fall, bis alles korrekt geklärt is. VIEL ERFOLG!

  • Antwort von DetiMeier 01.07.2012

    Hallo,

    wenn im Wohnungsübergabeprotokoll steht, dass alles ok ist, seid ihr meiner Ansicht doch aus dem Schneider.

    Grüsse - Deti

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