Nach Probezeit ein Punkt bei 70 Euro Geldstrafe?

4 Antworten

Das ist zuerste einmal keine Geldstrafe, sondern ein Bussgeld.
Geldstrafen gibt es nur bei Straftaten.

Zum Zweiten ist das keine Olle gewesen, so kannst du vielleicht deine Frau oder Freundin nennen, sondern eine Polizeibeamtin, welche mit hoheitlichen Rechten ausgestattet ist. Das dürfte dann auch schon deine Frage nach dem "Dürfen" beantworten.

Das Fahrradpolizisten nicht lächerlich sind, haben sie dir ja eindrücklich bewiesen. Vielleicht solltest Du etwas an deiner Fahrweise, und vor allem an deiner Einstellung dazu ändern. Ansonsten sehe ich auf Dauer schwarz für deine Fahrerlaubnis.

ich habe grade den Warnblinker betätigt

hmmmm, komisch, das setze ich mit einer Panne voraus. War es wohl nicht. Damit hast du den Verkehr behindert. die "Olle" hat Recht.

du hast das ASF bereits hinter dir? ist das überhaupt ein A-Verstoß; vielleicht.

wenn kommt nur eine Schriftliche Verwarnung mit einem freiwilligen Verkehrspsychologischem Beratungsgespräch auf dich zu.

beim beim nächsten A-Verstoß wird dein Führerschein entzogen

darf die olle das überhaupt ?

Hi, ja das darf die, denn Halten in 2. Reihe mit Behinderung wird genauso sanktioniert wie von Dir beschreiben.

meine Probezeit wurde schon verlängert was passiert jetzt nach den zusätzlichen Punkt ?

Nichts, soweit ich weiß sind Park- und Halteverstöße kein A- Verstoß

würde Rechtsschutz dabei mir helfen können ?

Entscheidet dann der Richter, nicht ich.

ps. Fahrrad Polizisten sind lächerlich

Deine Meinung.

Man macht ja auch kein warnblinklicht an wenn man nur wo hält, dann blinkt man nur oder macht gar nichts, nur bremse