Muß Netto Aktionsware zurücknehmen die nach 6 Wochen defekt ist?

10 Antworten

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Ein eindeutiges JA!

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Der Defekt trat innerhalb der Gewährleistungsfrist auf.

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Gewährleistung bedeutet, vereinfacht ausgedrückt, daß der Händler gewährleistet nur einwandfreie Ware zu verkaufen.

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Da die Sohle schon nach 6 Wochen kaputt ging, ist davon auszugehen, daß es ein Produktionsfehler ist und bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs fehlerhaft war.

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Die Gewähleistung gilt 2 Jahre, wobei nach 6 Monaten der Käufer in der Beweislast ist, daß der Artikel schon beim Kauf defakt war (wenn man z.B. schon im Januar ein Weihnachtsgeschenk kauft und noch liegen lässt).

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Sie sind jedoch nicht verpflichtet dir sofort das Geld zurück zuzahlen, sondern vorrangig steht die Nacherfüllung, also Reparatur oder Ersatz. Jedoch ist die Geldrückzahlung für beide Seiten meist die schnellste und einfachste Lösung.

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Noch schnell zur Erklärung (Unterschied):

Garantie:

Freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers (nicht immer 2 Jahre - mal mehr, mal weniger, oder gar nicht). Gilt für Artikel bei denen sich erst nach dem Kauf ein Defekt auftut (wenn z.B. nach 1 1/2 Jahren ein Toaster den Geist aufgibt (nur bei 2-jähriger Garantie)

Rückgaberecht:

Kein Recht, sondern eine freiwillige Serviceleistung des Händlers (meist 2 Wochen oder 1 Monat oder gar nicht), gilt für Artikel die doch nicht gefallen aber intakt sind.

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Bei allen Rückgaben gilt, daß du den Kauf des Artikels nachweisen musst. Dies geschieht i.d.R. mit dem Kassenbon. Falls du keinen mehr hast reicht auch ein Zeuge der beim Kauf dabei war.

Wie kann man hier die Frage nach Rücknahme nur mit ja beantworten, wenn gleichzeitig die allgemein gültigen Verfahren einer Reklamation aufgeführt werden???

Die Ware muss reklamiert werden, der Händler hat das Recht zur Nachbesserung. Beim Wert des Gegenstandes und der Kosten für die Verfahrensweise und der wahrscheinlichen Unmöglichkeit einer Ersatzlieferung dürfte NETTO den einfachsten Weg gehen und die Ware gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen.

Ein hier genanntes generelles Rückgaberecht innerhalb von 2 Wochen gibt es nicht. Meines Wissens räumt NETTO ein freiwilliges Rückgaberecht von 4 Wochen ein. Das bedeutet natürlich nur für die gekaufte Ware im Originalzustand. Sonst könnte man sich alle 4 Wochen theoretisch neue Schuhe kaufen, diese tragen und zurückgeben.

zum Hersteller schicken wäre wohl möglich, idR wird das aber einfach umgetauscht oder ausgezahlt bzw ein Gutschein erstellt

Auch wenn Aktionsware meist vom Umtausch ausgeschlossen ist, ist es hier wohl ein Mangel / Fehlverarbeitung

also entweder muss es ausgebessert oder ersetzt werden

Selbstverständlich kann auch nach sechs Wochen - inabhängig vom Hersteller oder ob es sich um Aktonsware handelt - einen gekauften Artikel reklamieren.Der Verkäufer; in diesem Fall Netto, ist aber berechtigt, die Ware dem Hersteller zwecks Prüfung auf unsachgemäße Behandlung "einzuschicken"Auf gut Deutsch: Falls der gekaufte Artikel zweckentfremdend benutzt wurde.Unabhängig davon, besteht natürlich wie auf all den abnderen Artikeln, die gesetzliche Gewährleistungspflicht seitens des Händlers.Nicht der Endverbraucher muß beim Hersteller ggf. reklamieren, sondern der Verkäufer(Einzelhändler, im geschilderten Fall also Netto.)Der Händler kann seine vertraglichen Verflichtungen nicht dem Endverbraucher aufbürden. Gern wird in solchen Fällen gesagt, der Endverbraucher muß sich an den Hersteller wenden. Dies ist ungesetzlich!Also nicht abwimmeln lassen, auch nicht mit dem Hinweis auf Aktionsware. Die unterliegt den gleichen Bestimmungen, wie ständige Sortimentsware.

ja natürlich

auch netto muß auf ware die übliche gewährleistungsfrist geben

allerdings ist das bei einigen produckten nicht so einfach

wie bei schuhen oder kleidung

aber nach 6 wochen dürfen schuhe bei normaler nutzung nicht kaputt gehen

und lass dich nicht mit dem schwachsinn abspreisen das du dich an den hersteller wenden mußt

dein vertragspartner ist netto und nicht der hersteller der treter