Muss man zwingend in die BG ( Auto Überführung)?
Ich bin fest angestellt und somit ganz normal krankenversichert usw. Nun möchte ich mir, damit ich kostengünstiger Reisen kann, mit Autoüberführung etwas dazu verdienen und brauche dafür einen Gewerbeschein. Nun sagte mir jemand, das man dann erstmal jeden Monat so locker 500€ für Berufsgenossenschaft, IHK usw ausgeben muss. Stimmt das? Soviel verdiene ich dort gar nicht. Man bekommt zb für eine 1000-1500 km Fahrt so 300€, vielleicht 400, aber die gehen eigentlich direkt wieder drauf für Spesen, und evtl sogar für Rückfahrt, da es nicht immer klappt, das man auch ein Auto für die Rückfahrt bekommt.
Also brauche ich neben den Kosten für den Gewerbeschein zunächst noch was? Also muss ich mit erheblichen Nebenkosten rechnen?
Alternativ gibt es die Möglichkeit zu 1€ Fahrten. Da mietet man das Auto obligatorisch für einen Euro und fährt es dafür kostenlos. Auch nicht schlecht, aber damit verbaue ich mir die Chance auf Hinzuverdienen. Mit Gewerbeschein könnte ich freier wählen. Wer erklärt mir vor und Nachteile ?
2 Antworten
Nun sagte mir jemand, das man dann erstmal jeden Monat so locker 500€ für Berufsgenossenschaft, IHK usw ausgeben muss. Stimmt das?
Die Beiträge zur BG sind an die Löhne deiner Arbeitnehmer gekoppelt, hast du keine, zahlst du nichts. Als Einzelunternehmer bist du nicht in der BG, bis auf einige Ausnahmen wie Landwirtschaft und Gesundheit.
Mitglied in einer IHK bist du zwangsweise, aber deren Gebühren entnimmst du bitte deiner zuständigen IHK. Mal so als Hinweis aus https://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-gruenden/unternehmen-anmelden/ihk/#c52406
Was kostet die IHK Mitgliedschaft?
Die Beitragshoheit für eine IHK Mitgliedschaft liegt in der Zuständigkeit der einzelnen Industrie- und Handelskammer und werden durch die jeweilige Vollversammlungen entschieden. Der Beitrag für eine IHK Mitgliedschaft besteht aus zwei Komponenten:
Für die IHK Mitgliedschaft ist zum einem ein fixer Grundbeitrag fällig: Für Kleingewerbetreibende beginnt dieser zwischen 30 € und 75 €, für im Handelsregister eingetragene Unternehmen werden mindestens zwischen 150 € und 300 € im Jahr fällig.
Zum anderen beinhaltet der Beitrag für die IHK Mitgliedschaft eine Umlage in Abhängigkeit von der Leistungsstärke des Unternehmens.
Eine Befreiung von Mitgliedsbeiträgen ist unter folgenden Umständen möglich:
Kleine Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und deren Jahresertrag unter 5.200 € liegt.
Existenzgründer - sofern nicht im Handelsregister eingetragen - sind in den ersten zwei Jahren vom Grundbeitrag der Industrie- und Handelskammer und in den ersten vier Jahren von der Umlage der IHK befreit - dabei darf der Jahresertrag im Regelfall 25.000 € nicht überschreiten.
Der einzige der bisher für die gewerbliche Nebentätigkeit was wollte, war die IHK. Die hat den Mindestbeitrag verlangt. Irgendwas um die 70 Euro herum.